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Zeitplan Apothekenreform
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ApoVWG wohl kommende Woche im Ausschuss

Die Apothekenreform hat derzeit mehrere lose Enden. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wird von mindestens einer Verordnung flankiert und vom GKV-Spargesetz sind die Apotheken auch betroffen. Ein ambitionierter Zeitplan sieht vor, dass alles zusammenläuft.
AutorAlexander Müller
Datum 11.05.2026  14:00 Uhr

Das ApoVWG wurde am 17. Februar in erster Lesung im Bundestag besprochen. Eigentlich sollte es bereits Mitte April verabschiedet werden, doch aufgrund des parallel aufgesetzten Sparpakets hat sich das Parlament noch nicht wieder mit der Reform befasst.

Mit dem ApoVWG sollen den Apotheken neue Aufgaben übertragen werden, auch die umstrittene PTA-Vertretung ist allerdings Teil des Vorhabens, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Grundzügen schon beim Deutschen Apothekertag (DAT) im Herbst vorgestellt hatte.

Spannend wird sein, ob die Regierungsfraktionen von Union und SPD in den Änderungsanträgen noch substanzielle Anpassungen durchsetzen wollen. Die gesundheitspolitischen Sprecher Simone Borchardt (CDU/CSU) und Christos Pantazis (SPD) ließen sich beim DAV-Wirtschaftsforum in der vergangenen Woche noch nicht in die Karten gucken. Allein der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger hatte unlängst angedeutet, dass die Regeln für die PTA-Vertretung noch einmal etwas verschärft werden könnten.

Nach PZ-Informationen soll das ApoVWG vermutlich in der kommenden Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten werden, eine Tagesordnung liegt allerdings noch nicht vor. Im Plenum könnte das Gesetz dann in einer der beiden Sitzungswochen im Juni beraten werden, theoretisch auch noch in der ersten Juliwoche – bevor es dann in die parlamentarische Sommerpause geht.

Bundesrat: 12. Juni oder 10. Juli

Je nach Fortgang im Bundestag kommen für die Verabschiedung im Bundesrat noch die Sitzungen am 12. Juni oder 10. Juli in Frage. Erstmals hatte sich die Länderkammer am 30. Januar mit dem Gesetz befasst. Die zahlreichen Änderungswünsche des Bundesrats hatte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings größtenteils abgeschmettert.

Parallel zum ApoVWG hatte Ministerin Warken die »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen« auf den Weg gebracht. Darin sind unter anderem die Verhandlungslösung für das Apothekenhonorar und strengere Vorgaben für den Versandhandel vorgesehen. Wegen der letztgenannten Regelung hatte die EU-Kommission im Notifizierungsverfahren Bedenken angemeldet und das Verfahren damit verzögert. Eigentlich liegt die Verordnung damit bis zu 14. Juli auf Eis.

EU bremst Verordnung

Die Bundesregierung will jetzt noch eine Stellungnahme nach Brüssel schicken, könnte diesen Teil der Reform allerdings auch ausklammern und die europarechtlich unkritischen Vorhaben in den Bundesrat schicken. Warken hatte wiederholt angekündigt, dass Verordnung und ApoVWG gleichzeitig in Kraft treten sollen.

Das gilt auch für die versprochene Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro – wobei zwischen Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Regierungsfraktionen noch Uneinigkeit herrscht, ob die Anpassung gestaffelt oder an einem Stück passieren soll. Angestrebt wird Erhöhung zum 1. Juli 2026.

Das große Spargesetz

Die Apotheken sind außerdem in das große gesundheitspolitische Vorhaben der schwarz-roten Koalition eingebunden: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Krankenkassen allein im nächsten Jahr mehr als 16 Milliarden Euro sparen. Die Apotheken sollen ab 2027 über einen erhöhten Kassenabschlag – 2,07 statt 1,77 Euro – einen Sparbeitrag von rund 200 Millionen Euro leisten.

Bei diesem Reformpaket drückt die Koalition aufs Tempo: Der Referentenentwurf wurde am 16. April veröffentlicht, vier Tage später fand schon die Verbändeanhörung statt. Der Kabinettsbeschluss folgte am 29. April. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 11. Juni 2026 geplant, am Tag darauf der erste Durchgang im Bundesrat. Damit die Länderkammer das Gesetz in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli wie geplant beschließen kann, müsste die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 26. Juni stattfinden.

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