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2,07 statt 1,77 Euro
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Höherer Kassenabschlag ab 2027

Die Apotheken sollen dabei helfen, die Gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten. Im Rahmen des Sparpakets soll der Kassenabschlag um 30 Cent auf 2,07 Euro steigen. Allerdings soll dies erst zum Jahreswechsel greifen, wie aus einem aktualisierten Gesetzentwurf hervorgeht.
AutorAlexander Müller
AutorCornelia Dölger
Datum 28.04.2026  13:40 Uhr
Datum Aktualisiert am 28.04.2026  14:50 Uhr

Die Erhöhung des Kassenabschlags steht im Referentenentwurf GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Rund 200 Millionen Euro jährlich sollen die Kassen über die Maßnahme sparen. Vorgesehen war ursprünglich, dass die Erhöhung mit Inkrafttreten des Gesetzes greifen soll – also noch in diesem Jahr.

Doch wenn das Vorhaben morgen wie geplant durchs Kabinett geht, wird der Jahreswechsel als Datum angepeilt. Das ist der neuen Entwurfsversion mit Bearbeitungsstand vom heutigen 28. April zu entnehmen. Dem Vernehmen nach soll es sich sogar um ein Versehen gehandelt haben, dass dies nicht von vornherein so im Referentenentwurf stand. Ab 2027 sollen die Apotheken den Kassen dann 2,07 Euro pro Packung als Rabatt gewähren, statt wie bisher 1,77 Euro.

»Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft«, heißt es in der neuen Version, die der PZ vorliegt.

Damit hätte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mehr Zeit, die ebenfalls geplante Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro zu synchronisieren. Die Ministerin ist fest entschlossen, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, stieß aber zuletzt auf Widerstand beim Koalitionspartner.

Dynamischer Herstellerabschlag

Das BMG will dem Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik nachkommen und ab dem Jahr 2027 ergänzend zum allgemeinen Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 1 Satz 1 SGB V einen dynamischen Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 1b (neu) einführen. Dessen Höhe soll sich nach der Entwicklung der Arzneimittelausgaben und der beitragspflichtigen Einnahmen richten.

Der ergänzende Abschlag betrifft insbesondere hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel. Für jedes Kalenderjahr wird demnach ein Ausgaben-»Soll« anhand der  beitragspflichtigen Einnahmen definiert und ein etwaiger Differenzbetrag zu den tatsächlichen (»Ist«-)Ausgaben wird ab dem zweiten Halbjahr des Folgejahres durch entsprechende Festlegung der Abschlagshöhe ausgeglichen.

In dem Plan sehen die Hersteller ein Risiko. Schon vor dem geplanten Beschluss äußerten sie sich besorgt. »Mit dem GKV-Spargesetz geht die Bundesregierung an ihr eigenes Tafelsilber«, sagte der Pharma-Deutschland-Vorstandsvorsitzende Jörg Wieczorek laut einer Mitteilung. »Was das Kabinett nach heutigem Stand beschließen will, wird den Pharmastandort Deutschland langfristig gefährden.«

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