Die Regierung will den Kassenabschlag ab 2027 erhöhen. / © Getty Images/AndreyPopov
Die Erhöhung des Kassenabschlags steht im Referentenentwurf GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Rund 200 Millionen Euro jährlich sollen die Kassen über die Maßnahme sparen. Vorgesehen war ursprünglich, dass die Erhöhung mit Inkrafttreten des Gesetzes greifen soll – also noch in diesem Jahr.
Doch wenn das Vorhaben morgen wie geplant durchs Kabinett geht, wird der Jahreswechsel als Datum angepeilt. Das ist der neuen Entwurfsversion mit Bearbeitungsstand vom heutigen 28. April zu entnehmen. Dem Vernehmen nach soll es sich sogar um ein Versehen gehandelt haben, dass dies nicht von vornherein so im Referentenentwurf stand. Ab 2027 sollen die Apotheken den Kassen dann 2,07 Euro pro Packung als Rabatt gewähren, statt wie bisher 1,77 Euro.
»Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft«, heißt es in der neuen Version, die der PZ vorliegt.
Damit hätte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mehr Zeit, die ebenfalls geplante Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro zu synchronisieren. Die Ministerin ist fest entschlossen, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, stieß aber zuletzt auf Widerstand beim Koalitionspartner.
Das BMG will dem Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik nachkommen und ab dem Jahr 2027 ergänzend zum allgemeinen Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 1 Satz 1 SGB V einen dynamischen Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 1b (neu) einführen. Dessen Höhe soll sich nach der Entwicklung der Arzneimittelausgaben und der beitragspflichtigen Einnahmen richten.
Der ergänzende Abschlag betrifft insbesondere hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel. Für jedes Kalenderjahr wird demnach ein Ausgaben-»Soll« anhand der beitragspflichtigen Einnahmen definiert und ein etwaiger Differenzbetrag zu den tatsächlichen (»Ist«-)Ausgaben wird ab dem zweiten Halbjahr des Folgejahres durch entsprechende Festlegung der Abschlagshöhe ausgeglichen.
In dem Plan sehen die Hersteller ein Risiko. Schon vor dem geplanten Beschluss äußerten sie sich besorgt. »Mit dem GKV-Spargesetz geht die Bundesregierung an ihr eigenes Tafelsilber«, sagte der Pharma-Deutschland-Vorstandsvorsitzende Jörg Wieczorek laut einer Mitteilung. »Was das Kabinett nach heutigem Stand beschließen will, wird den Pharmastandort Deutschland langfristig gefährden.«
Auch bei den Zuzahlungen zu Arzneimitteln in Apotheken hält sich das BMG an die vorherige Fassung; zunächst sollen die unteren und oberen Zuzahlungsgrenzen von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro angepasst werden. Zudem werden die kalendertäglichen Zuzahlungen im Krankenhaus und zur außerklinischen Intensivpflege in vollstationären und weiteren Pflegeeinrichtungen von 10 Euro auf 15 Euro angehoben. Finanzielle Überforderung werde »auch weiterhin durch eine Begrenzung der zu leistenden Zuzahlungen auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (bei chronisch Kranken ein Prozent) verhindert«.
Im Jahr 2027 sollen zudem die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze jeweils um monatlich 300 Euro zusätzlich angehoben werden. Dadurch entstünden den Mitgliedern der GKV ab dem Jahr 2027 jährliche Mehrausgaben von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2027, die sich auf 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 erhöhen.
Mitglieder mit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten sollen laut dem Entwurf künftig einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zahlen. Mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Umfang von 11 Stunden wöchentlich fällt demnach der GKV Beitrag infolge der Midijob-Regelung geringer aus.
Der Bund will zudem in die kostendeckende Gesundheitsfinanzierung von Bürgergeldbeziehenden einsteigen – die monatliche Beitragspauschale soll ab dem Jahr 2027 »dauerhaft aufwachsend« erhöht werden. Aus Konsolidierungsgründen wird gleichzeitig der Bundeszuschuss für die GKV für die Jahre 2027 bis 2030 um je 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert.
Die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie und Anthroposophie in der GKV soll gestrichen werden. Versicherte können sich demnach homöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin selbst beschaffen und bei Bedarf private Versicherungen zur Kostenübernahme abschließen. Es liege »keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz nach den anerkannten internationalen wissenschaftlichen Standards der evidenzbasierten Medizin« vor.
Auch Cannabisblüten sollen aus der Erstattung fallen. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und Fertigarzneimitteln sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon bleibe aber bestehen.
Mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren will die Bundesregierung ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen. Das geschätzte Aufkommen von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der GKV »in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen; nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention«.
Kurz vor dem angepeilten Kabinettsbeschluss zum GKV-Sparpaket laufen letzte Abstimmungen in der Koalition. Dabei zeichnete sich ein Einsparvolumen für das nächste Jahr von nunmehr 16,3 Milliarden Euro ab. Das ist weiterhin mehr als das erwartete Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen von 15,3 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge vermeiden. Warkens Entwurf hatte noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro für 2027 vorgesehen.
Die Gesetzespläne sollen an diesem Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. Zuletzt gab es in der Koalition noch Diskussionen über Änderungen, unter anderem eine stärkere Steuerfinanzierung der Versorgungskosten von Bürgergeldempfängern.