| Cornelia Dölger |
| 13.05.2026 13:30 Uhr |
Der Bundestag muss die Honorar-Verordnung nicht absegnen. Dennoch verwahren sich Abgeordnete dagegen, dass der Bundestag bei den Plänen politisch keine Rolle spiele. / © Imago/photothek
Seit gestern kursiert eine auf den 30. April datierte, überarbeitete Fassung der »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen«. Wie schon vergangene Woche beim DAV-Wirtschaftsforum erstmals ans Licht kam, plant das Bundesgesundheitsministerium demnach eine gestaffelte Fixumserhöhung, zunächst auf 9 Euro, ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung dann auf die im Koalitionsvertrag versprochenen 9,50 Euro.
Ob die Pläne Bestand haben, ist offen. Derzeit laufen die Berichterstattergespräche zu den Reformplänen. Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass zwar das Gesetz und die Regelungen, die im Gesetz geregelt werden, konsentiert seien. Darüber, wie das Fixum ausgestaltet werden kann, gebe es aber noch keine Einigung. Die Beratungen liefen auf Hochtouren, heißt es. Das Verfahren solle in der kommenden Woche zum Abschluss gebracht werden.
Für den kommenden Mittwoch ist nach Informationen der PZ auch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Gesundheitsausschuss anberaumt, eine Tagesordnung gibt es allerdings noch nicht. Im Mai oder Juni soll das ApoVWG dann zur finalen Lesung in den Bundestag. An ihrem Vorhaben, Verordnung und Gesetz parallel umzusetzen, scheint Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) festzuhalten.
Die Idee einer zweigeteilten Erhöhung wiesen Bundestagsabgeordnete vergangene Woche beim DAV-Wirtschaftsforum entschieden zurück. Gegenüber der PZ bekräftigte SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis jetzt seine Ablehnung. Wohlwissend, dass der Einfluss des Bundestags auf die Verordnung überschaubar ist, betonte Pantazis: »Für mich gilt unverändert: Das Apothekenfixum muss auf 9,50 Euro steigen – vollständig und zeitnah. Eine Erhöhung in Raten wird dem politischen Versprechen nicht gerecht.« Die zentrale Honorarfrage dürfe nicht aufgeschoben werden.