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Verordnungsentwurf
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Koalition streitet über »Fixum auf Raten«

Beim Fixum zeichnet sich eine gestaffelte Erhöhung ab, allerdings unter Vorbehalt, denn wie sich die Erhöhung am Ende gestaltet, ist innerhalb der Fraktionen noch Streitthema. Kritiker wollen gegen die Staffelung alle Register ziehen – auch wenn der Bundestag nicht mit entscheiden kann.
AutorCornelia Dölger
Datum 13.05.2026  13:30 Uhr

Seit gestern kursiert eine auf den 30. April datierte, überarbeitete Fassung der »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen«. Wie schon vergangene Woche beim DAV-Wirtschaftsforum erstmals ans Licht kam, plant das Bundesgesundheitsministerium demnach eine gestaffelte Fixumserhöhung, zunächst auf 9 Euro, ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung dann auf die im Koalitionsvertrag versprochenen 9,50 Euro.

Ob die Pläne Bestand haben, ist offen. Derzeit laufen die Berichterstattergespräche zu den Reformplänen. Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass zwar das Gesetz und die Regelungen, die im Gesetz geregelt werden, konsentiert seien. Darüber, wie das Fixum ausgestaltet werden kann, gebe es aber noch keine Einigung. Die Beratungen liefen auf Hochtouren, heißt es. Das Verfahren solle in der kommenden Woche zum Abschluss gebracht werden.

Für den kommenden Mittwoch ist nach Informationen der PZ auch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Gesundheitsausschuss anberaumt, eine Tagesordnung gibt es allerdings noch nicht. Im Mai oder Juni soll das ApoVWG dann zur finalen Lesung in den Bundestag. An ihrem Vorhaben, Verordnung und Gesetz parallel umzusetzen, scheint Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) festzuhalten. 

Die Idee einer zweigeteilten Erhöhung wiesen Bundestagsabgeordnete vergangene Woche beim DAV-Wirtschaftsforum entschieden zurück. Gegenüber der PZ bekräftigte SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis jetzt seine Ablehnung. Wohlwissend, dass der Einfluss des Bundestags auf die Verordnung überschaubar ist, betonte Pantazis: »Für mich gilt unverändert: Das Apothekenfixum muss auf 9,50 Euro steigen – vollständig und zeitnah. Eine Erhöhung in Raten wird dem politischen Versprechen nicht gerecht.« Die zentrale Honorarfrage dürfe nicht aufgeschoben werden.

Pantazis: Kein Versprechen auf Raten

Dass die Verordnung nicht vom Bundestag beschlossen werden muss, bedeute nicht, dass dieser hier politisch keine Rolle spiele. »Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion unsere Position in den laufenden Koalitionsabstimmungen, in den Berichterstattergesprächen, im Gesundheitsausschuss und gegenüber den beteiligten Ressorts klar einbringen«, kündigte Pantazis an. Die versprochene Apothekenstärkung »steht und fällt mit einer verlässlichen, vollständigen und schnellen Anhebung des Fixums«. Er werde sich weiter dafür einsetzen, dass die 9,50 Euro Fixum »kein Versprechen auf Raten« würden.

Wie die Honoraranpassung finanziert werden soll, darum gab es seit der Ankündigung, das Fixum zu erhöhen, Mutmaßungen und Gerüchte. In der Kritik steht die Idee, sich dafür aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zu bedienen. Das soll laut Verordnungsentwurf nun indirekt geschehen. Demnach sollen die Nacht- und Notdienste und pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) aus bestehenden Mitteln des pDL-Topfes finanziert werden, bis dieser leergelaufen ist. Die Zuschläge von zusammen 41 Cent pro Rx-Packung vorübergehend ausgesetzt werden.

Zudem sollen die geplanten Verschärfungen für Versender nicht wie in der vorherigen Fassung auch deren Logistiker treffen – die Intervention der Lobbygruppen in Brüssel hat offenbar verfangen. Mehr Zeit sollen Apotheken und Kassen für künftige Honorarverhandlungen haben.

Skonti freigeben

Die neue Fassung des Entwurfs greift auch Bekanntes auf. Wie schon in der vorherigen Version vorgesehen, will das BMG handelsübliche Skonti wieder ermöglichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar 2024 entschieden, dass Skonti im Rx-Einkauf den Preisvorschriften zu unterwerfen seien, also nur innerhalb des variablen Großhandelszuschlags von 3,15 Prozent erlaubt sind.

Die Deckelung beschert Apotheken empfindliche Einbußen, weshalb die Kritik daran scharf war. Es gab schnell Zugeständnisse der Politik, die Regelung per Verordnung wieder aufzuheben, allerdings scheiterten mehrere Anläufe, unter anderem wegen des Ampelbruchs und damit wegbrechender Gesetzesvorhaben, an die die Skontofrage hätte angehängt werden können.

»Angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung dieser Preisnachlässe für Apotheken sollen handelsübliche Skonti für vorfristige Zahlung künftig wieder möglich sein«, hält das BMG in dem Entwurf vom 30. April fest.

Reduzierte Anforderungen an Zweigapotheken

Weiterhin sind auch reduzierte Anforderungen an Zweigapotheken vorgesehen. Im Entwurf heißt es: »Für Zweigapotheken in ländlichen Regionen werden Anforderungen an die Vorhaltung von Räumen gegenüber dem bestehenden Recht nochmals reduziert. Zudem wird diesen ermöglicht, Rezepturen durch Apotheken des gleichen Filialverbunds herstellen zu lassen. Die Inanspruchnahme der Zweigapotheken bei Notdiensten wird begrenzt.«

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sollen Fachkräfte aus dem Ausland bereits während des Anerkennungsverfahrens wie Auszubildende pharmazeutische Tätigkeiten durchführen können. Berufsgruppen mit geeigneter Ausbildung können demnach für bestimmte unterstützende Tätigkeiten in der Apotheke eingesetzt werden.

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