| Alexander Müller |
| 19.05.2026 10:40 Uhr |
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) von Gesundheitsministerin Nina Warken soll am 22. Mai im Bundestag beschlossen werden. / © IMAGO/
Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben ihre Änderungsanträge zum ApoVWG eingebracht, der politische Konsens scheint also hergestellt. An der umstrittenen PTA-Vertretung hält die Koalition weiterhin fest, auch wenn beim Wortlaut noch einmal nachgeschärft wird und die Regelung in der Praxis wenig zur Geltung kommen dürfte.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags soll sich am Mittwoch mit dem Gesetz und den Anträgen befassen, allerdings steht das ApoVWG derzeit noch nicht auf der Tagesordnung. Die 2. und 3. Lesung ist dann am Freitag im Bundestag geplant.
Der Bundesrat tagt das nächste Mal am 12. Juni. Allerdings müsste sich der Gesundheitsausschuss der Länderkammer dann bereits am 27. Mai mit dem Gesetz befassen. Sollte diese Frist zu kurz sein, würde der Bundesrat das ApoVWG erst am 10. Juli beschließen – der letzten Sitzung vor der Sommerpause.
Offen ist noch, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die geplante Erhöhung des Fixums auf den Weg bringen will. Dies wäre im Wege einer eigenen Verordnung schnell möglich. Nach den bisherigen Plänen soll die Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPReisV) aber in die andere Verordnung integriert werden, mit der das BMG unter anderem die Verhandlungslösung etablieren und Skonti freigeben will.
Sollte dieses Vorhaben parallel zum ApoVWG durchgebracht werden, käme es auf die Sitzung des Bundesrats an. Eine Fixums-Erhöhung zum 1. Juli wäre nur möglich, wenn die Länderkammer sich in der Sitzung am 12. Juni damit befasst.
Nach den zuletzt bekannten Plänen sieht das BMG eine zweistufige Erhöhung mit Zeitversatz vor. Die Regierungsfraktionen haben allerdings wiederholt betont, dass sie eine sofortige Erhöhung auf 9,50 Euro anstreben.