| Cornelia Dölger |
| 15.05.2026 13:00 Uhr |
Um den anhaltend hohen Zahlen bei Rezeptfälschungen zu begegnen, ist nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) das Muster-16-Rezept keine Option – effektiv eingedämmt werden kann der Trend demnach nur mit einer konsequent digitalen Verordnung . / © Getty Images/Westend61
Die Schäden, die die Betrugsfälle anrichten, erreichen pro Jahr dreistellige Millionenbeträge, die Dunkelziffer noch nicht eingerechnet. Strafrechtlich verfolgt werden die Fälle längst, aber nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) greifen repressive polizeiliche Maßnahmen sowie Generalprävention seitens der Justiz zu kurz. Das BKA sieht die Lösung vielmehr in einer konsequenten Nutzung des E-Rezepts. »Eine effektive Bekämpfung bis hin zur möglicherweise vollständigen Eindämmung des Phänomens dürfte erst durch eine weitreichende, praktische Umsetzung des E-Rezeptes zu erwarten sein«, so ein BKA-Sprecher zur PZ.
Der Trend weist weiter nach oben: Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2025 unter dem Schlüssel Urkundenfälschung 63.543 Fälle, ein Jahr zuvor noch 61.817, wie das BKA meldet. Einen gesonderten Straftatenschlüssel für Fälle von Rezeptfälschungen gibt es nicht.
Einen auffälligen Anstieg der Fälle beobachtet das BKA seit 2023 aber bei Rezepten für Abnehmpräparate. Das BKA führe hierzu allerdings keine gesonderte Statistik, so der Sprecher. Erfahrungsgemäß betreffen Rezeptfälschungen demnach zudem Arzneimittel, die einen Missbrauchshintergrund nahelegen, etwa Betäubungsmittel (BtM).
Dass das Muster-16-Rezept eine Sicherheitslücke darstellt, sehen auch andere Akteure. Landesapothekerverbände und -kammern sowie Kassenärztliche Vereinigungen plädieren dafür, besonders betroffene Präparate ausschließlich elektronisch zu verordnen und zu beliefern. Die Kassen unterstützen dies.
Zuletzt kam ein Vorstoß auf Thüringen. Bei besonders fälschungsanfälligen Arzneimitteln solle eine E-Rezept-Nutzung verpflichtend sein, appelliert die Initiative aus Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen (KVT), dem Thüringer Apothekerverband (ThAV), der Barmer-Krankenkasse sowie der Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) in einem Positionspapier.
Die Thüringer Initiative begrüßt, dass sich der Bundesrat dafür einsetze, im Zuge des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) den Handlungsspielraum für Apotheken bei Fälschungsverdacht zu vergrößern. Ansetzen will man aber früher: Die Fälschungen sollen gar nicht erst entstehen.
Und dafür sei das E-Rezept unabdingbar. »Dieses vorrangige Ziel kann erreicht werden, in dem Arzneimittel, bei denen die Gefahr besonders hoch ist, dass gefälschte Verschreibungen eingereicht werden, nur noch im begründeten Ausnahmefall außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) verordnet werden dürfen.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.