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Biosimilar-Austausch
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BMG will keine Exklusiv-Rabattverträge

Die Austauschpflicht ist gerade in Kraft, da lässt die erste Rabattvertragsausschreibung nicht auf sich warten. Das BMG spricht sich gegen Exklusivzuschläge aus, hinkt aber gesetzgeberisch hinterher. Die Apotheken pochen auf eine Vergütung des erhöhte Beratungsaufwands bei einem Austausch.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 06.05.2026  16:20 Uhr

Seit dem 1. April sind Apotheken verpflichtet, auch Biologika gegen preisgünstige Alternativen, soweit vorhanden, auszutauschen. Ende April startete die Techniker Krankenkasse gemeinsam mit GWQ eine Ausschreibung für sieben Wirkstoffe in zwölf Fachlosen. Gelten würden die Rabattverträge für 40 Krankenkassen mit zusammen mehr als 30 Millionen Versicherten. Gebote sind bis Anfang Juni möglich, in Kraft treten sollen die Verträge dann zum 1. Januar.

Zuvor hatte die Pharmaindustrie ihre Bedenken im Pharmadialog geäußert, dass sich eine Abwanderung der Produktion und Einstellung des Vertriebs der leer ausgegangenen Unternehmen in Deutschland wie bei den Generika wiederholen könnte.

Das hat man im Bundesgesundheitsministerium durchaus ernst genommen. Das BMG sei gegen Exklusivverträge, zumindest in der ersten Phase, versicherte dessen Leiter der Abteilung Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie Thomas Müller am heutigen Dienstag bei einer Diskussionsrunde zum Thema Biosimilars beim DAV-Wirtschaftsforum in Berlin. Man will weder Engpässe noch den Pharmastandort Deutschland beziehungsweise Europa schwächen oder sich gar in weitere Abhängigkeiten begeben.

Bislang habe sich die Koalition hier jedoch noch nicht geeinigt, Ausschreibungen entsprechend einzuschränken. Müller verwies auf das laufende parlamentarische Verfahren. Wenn man es jedoch nicht bis zum Ausschreibungsende schaffe, würden die Verträge erst einmal verbindlich. »Wir wollen ganz klar keine exklusiven Rabattverträge, sondern Open-House-Verträge mit mehr Herstellern«, betonte auch Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, die Apothekenperspektive.

Verunsicherung bei Patienten höher als bei Generika

In der Diskussionsrunde betonten Hubmann und Professor Dr. Theo Dingermann, Impulsgeber und Senior Editor der Pharmazeutischen Zeitung den deutlich erhöhten Beratungsaufwand in den Apotheken beim Austausch einer Biologika-Verordnung.

Zwar hilft die Software bei einem fachlich korrekten und wirtschaftlichen Austausch. Doch je nach Hersteller sei Pen eben nicht gleich Pen und auch die in der Packungsbeilage aufgeführten Indikationsgebiete des Biosimilar stimmen mitunter nicht mit der Erkrankung des Patienten überein, da nicht alle Indikationsgebiete zum Referenzarzneimittel identisch sein müssen, erklärten die beiden Apotheker.

»Die Patienten haben schwere, komplizierte Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und sind da sehr sensibel«, so Hubmann. Beim Patienten könne schnell der Eindruck entstehen, die Apotheke habe ein falsches Medikament mitgegeben – ein riesiger Diskussions- und Beratungsbedarf.

Kammer Hamburg sammelt Anwendungsfehler

Der Aufwand sei tatsächlich extrem hoch, meldete sich Barbara Gröbner vom Hamburger Apothekerverein zu Wort. Selbst bei guter Beratung und Schulung könnten nicht alle Patienten eine andersartige Anwendung sofort umsetzen. »Da gehen die ersten ein oder zwei Pens mitunter in die Grütze.«

Gröbner und Hamburgs Kammerpräsident Holger Gnekow verwiesen auf eine Initiative der Kammer, solche Fälle und den entstandenen Beratungsbedarf zu dokumentieren und zu sammeln – nicht nur im Sinne der Arzneimittelsicherheit (die Erkenntnisse sollen in Fortbildungen fließen), sondern auch um zu zeigen, was durch die Beratung in der Apotheke an Fehlern verhindert und gespart wird. Apotheken aus dem ganzen Bundesgebiet sind eingeladen, sich zu beteiligen.

Erhöhter Beratungsaufwand muss vergütet werden – aber wie?

Hubmann betonte, dass der hohe Beratungsaufwand nicht im Sinne einer Mischkalkulation über das Packungsfixum abgegolten sein kann. Er forderte eine entsprechende Zusatzvergütung. Für eine zügige Umsetzung im Rahmen der aktuellen Apothekenreform sah BMG-Abteilungsleiter Müller eher schlechte Chancen. Es sei Sache des Apothekerverbands, dies mit den Krankenkassen auszuhandeln.

Immerhin soll mit der Apothekenreform eine Beratung und Schulung zu Injektabilia als neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) kommen, doch wird die erst noch eben zwischen DAV und GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden müssen – in der genauen Ausgestaltung, zu welcher Honorierung und wann beziehungsweise wie oft der Patient Anspruch darauf haben wird. Analog zur Inhalativa-Schulung wäre dies bei jedem Device-Wechsel pharmazeutisch sinnvoll.

Auch weitere Stimmen aus dem Publikum machten deutlich, dass die Apotheken ihre Verantwortung hier ernst nehmen, aber eben den erhöhten Aufwand aktuell nicht vergütet bekommen. Einsparungen durch Rabattverträge nivellierten sich, wenn die Medikamente nicht richtig oder sogar gar nicht aufgrund von Bedenken des Patienten angewendet werden.

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