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Kassen
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Wut über ausgebremste Biosimilar-Ausschreibungen

In exklusiven Rabattverträgen beim Biosimilar-Austausch sehen die Kassen ein bislang unzureichend ausgeschöpftes Einsparpotenzial. Um zu verhindern, dass leer ausgegangene Anbieter abwandern, bremst die Bundesregierung die Ausschreibungen aus. Die Kassen reagieren mit scharfer Kritik.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 19.05.2026  16:50 Uhr

Seit April gilt in Apotheken der verpflichtende Austausch von Biologika. Voraussetzung ist, dass bestimmte Kriterien wie identisches Anwendungsgebiet, Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße erfüllt sind. Liegt ein Rabattvertrag vor, muss die Apotheke vorrangig das entsprechende Präparat abgeben; existiert kein solcher Vertrag, ist eines der günstigsten verfügbaren Medikamente auszuwählen.

Die Krankenkassen sehen darin immense Einsparpotenziale, erste Anbieter haben bereits exklusive Ausschreibungen zu Rabattverträgen gestartet. Etwa schreiben aktuell die Techniker Krankenkasse (TK) und die GWQ ServicePlus AG (GWQ), eine Gemeinschaft von 73 Krankenkassen, jeweils sieben Wirkstoffe in zwölf Fachlosen als jeweilige Federführer für insgesamt 40 Krankenkassen mit zusammen über 30 Millionen Versicherten aus.

Das war aber nicht im Sinne der Regierung. Thomas Müller, Leiter der Abteilung Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie im Bundesgesundheitsministerium (BMG), betonte unlängst beim DAV-Wirtschaftsforum, man sei gegen Exklusivverträge, zumindest in der ersten Phase. Bislang habe sich die Koalition hier jedoch noch nicht geeinigt, Ausschreibungen entsprechend einzuschränken.

Inzwischen liegen die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vor. Daraus wird deutlich, dass Union und SPD nachbessern und exklusive Rabattverträge über Biosimilars befristet verbieten wollen. Exklusive Rabattverträge im patentfreien Biosimilar-Segment sollen demnach zunächst bis Juli 2028 ausgesetzt werden. Stattdessen bleiben Open‑House‑Verträge möglich, bei denen mehrere Hersteller zu gleichen Konditionen teilnehmen können.

vdek: Belastung für Arbeitgeber und Versicherte

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Sorge, ein zu starker Preiswettbewerb könne die Anbietervielfalt verringern. Die Industrie hatte zuvor Bedenken geäußert. Das befristete Verbot soll nach einem Jahr evaluiert werden.

Die Kassen sehen die Bremse als »Geschenk an die Pharmaindustrie«. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kritisierte, dass dies ein weiteres Zugeständnis an eine Industrie sei, »die schon in den bisherigen Sparplänen weitgehend verschont geblieben ist«.

Einerseits diskutiere man über nötige Milliardeneinsparungen in allen Sektoren, andererseits sollten die exklusiven Ausschreibungen bis Mitte 2028 verboten werden, so Reimann in einer Mitteilung. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), ergänzte, die Kassen verlören durch das befristete Verbot ein Milliarden-Einsparpotenzial. Dies belaste am Ende auch Arbeitgeber und Versicherte.

Auch die vorgesehene Verwendung der Mittel aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zur vorübergehenden Finanzierung der Zuschüsse für Voll- und Teilnotdienste kritisieren die Kassen. Reimann betonte, damit werde die Versorgung nicht verbessert, sondern nur verteuert.

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