Raus aus der Falle |
Seit etwa 20 Jahren werden immer wieder Studien aufgelegt, die die blutzuckersenkende Wirkung von Zimt belegen sollen. Die Studien bewerten Zimt unterschiedlicher botanischer Spezies und in unterschiedlichen Dosierungen.
Insofern ist die Datenlage sehr unübersichtlich und es ist keine einheitliche Bewertung möglich. Verschiedene Zimtpräparate sind als diätetisches Lebensmittel für besondere Zwecke erlaubt, aber nicht als Arzneimittel zugelassen, da die Wirksamkeit nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte.
Ohne Zweifel ein leckeres Gewürz, aber kein Arzneimittel zur Diabetesbehandlung / Foto: Adobe Stock/valery121283
Bei dringendem Patientenwunsch muss das Apothekenteam von diesen Präparaten nicht abraten.
Die Bittermelone (Momordica charantia) ist eine in China und Indien heimische Gemüseart. Das enthaltene Phytosterolin Charantin soll die Insulinproduktion steigern und die Glucose-Verwertung in Muskelzellen verbessern. Die Datenlage zur Wirksamkeit ist äußerst gering. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft empfiehlt entsprechende Präparate nicht.
Die entscheidenden Maßnahmen, um aus der Spirale des metabolischen Syndroms herauszukommen, sind Gewichtsreduktion in Verbindung mit ausgewogener Ernährung und ausreichender Bewegung mit Dauersportarten. Bei einem nachgewiesenen Mangel an Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen ist eine Supplementierung sinnvoll. Eine unspezifische unkritische Einnahme von NEM gaukelt eher eine ausreichende Versorgung mit allen Nährstoffen vor.
Ilsabe Behrens studierte Pharmazie in Braunschweig und Hamburg und erhielt 1990 die Approbation als Apothekerin. Nach Tätigkeiten in der öffentlichen und der Krankenhausapotheke arbeitete sie an ihrer Promotion, die sie 1996 abschloss. Während ihrer mehr als 20 Jahre langen Beratungstätigkeit in der Offizin war die Betreuung von Menschen mit Diabetes ein inhaltlicher Schwerpunkt, ergänzt durch direkte Erfahrung im familiären Bereich. Parallel widmet sich Dr. Behrens den Themen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung, zunächst in einer großen Apotheke in Hamburg, dann in pharmazeutischen Unternehmen. Derzeit übt sie in einem Pharmaunternehmen die Tätigkeit als Qualified Person gemäß § 14 AMG aus und leitet die operative Qualitätssicherung.