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Perspektive für Deutschland?
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Pharmacist Prescribing im Überblick

Apotheker, die verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben – das soll auch in Deutschland bald in einem gewissen Rahmen möglich sein. Welche Modelle zu unterscheiden sind und wie andere Länder mit »Pharmacist Prescribing« umgehen, berichtete Professor Dr. Oliver Scherf-Clavel beim Fortbildungskongress Pharmacon in Meran.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 05.06.2026  16:20 Uhr
So funktioniert »Pharmacy First« in England

So funktioniert »Pharmacy First« in England

Das seit 2024 in England etablierte Modell »Pharmacy First«, ein Regierungsprotokoll, stellte er genauer vor: Grundlage sind »Patient Group Directions« (PGD), die für definierte Patientengruppen und Indikationen gelten. Erfasst sind akute Erkrankungen, darunter etwa Sinusitis und Otitis media.

Apotheker folgen dann einem definierten Behandlungspfad mit Diagnoseschritten, Ausschlusskriterien, Red-Flags und einsetzbaren Medikamenten. Die gesamte Konsultation wird digital dokumentiert und auch der Hausarzt erhält die Information. Dass das Modell erfolgreich ist, zeigen die Zahlen: Mehr als 90 Prozent der Apotheken in England nehmen teil und neun von zehn Konsultationen können ohne Hausarzt-Folgekontakt abgeschlossen werden.

Um unter PGD zu arbeiten, muss die Apotheke registriert sein. Der Apotheker muss sich eigenständig fortbilden und eine Selbstdeklaration für den Kompetenzbereich ausfüllen und registrieren. Seit 2026 sind nach einer Anpassung des Studiums alle neu approbierten Apotheker automatisch Independent Prescriber, ergänzte Scherf-Clavel.

Riesenchance für Apotheker in Deutschland

In Deutschland sind erste Maßnahmen in Richtung Pharmacist Prescribing mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen worden. Die bedingte Abgabe von Rx-Arzneimitteln soll in den neuen §§ 48a und 48b Arzneimittelgesetz geregelt werden. Dabei geht es um die Fortsetzung einer Dauertherapie bei Chronikern (§ 48a) und um die Rx-Abgabe bei bestimmten akuten Erkrankungen (§ 48b). Das Bundesgesundheitsministerium legt den genauen Rahmen fest.

Ein Nachteil ist laut Scherf-Clavel, dass der Patient die Leistung selbst zahlen muss. Aber er sieht Potenzial: »Diese ›Government Protocols‹, die in §§ 48a und 48b niedergelegt sind, geben uns erweiterte Kompetenzen und Möglichkeiten. Wir entwickeln damit unser Berufsbild weiter«, so Scherf-Clavel. »Für uns ist das eine riesige Chance, weil wir die Einführung dieses Pharmacy-Prescribing-Protokolls miterleben und mitgestalten dürfen.«

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