Dadurch verzögert sich der gesamte Prozess erneut um drei Monate bis zum 14. Juli. Zwar könnte die Regierung die Anpassung der AmPreisV auch einzeln durchsetzen, aber offenbar will man Reform und Honorarerhöhung im Paket auf den Weg bringen. »Das Gesetz ist eng verwoben mit der Verordnung«, unterstrich Pantazis heute erneut. Heißt: die Apothekerschaft wartet weiterhin – mittlerweile über ein Jahr – auf ein erhöhtes Fixum.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann, kritisierte dies scharf. Bislang gebe es lediglich Lippenbekenntnisse, monierte er bereits gestern in seiner Eröffnungsrede. Beim GKV-Spargesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze sei es plötzlich ganz schnell gegangen. Aber die Apothekenreform hänge nach wie vor fest. Man habe die Sorge, dass es sich nun noch weiter hinzieht. »Aber spätestens zum 1. Juli brauchen wir die 9,50 Euro«, forderte Hubmann
Für Borchardt ist das nach eigenen Angaben »keine schöne Situation«. Eigentlich hätte erst die Reform und dann das Spargesetz kommen sollen. Aber was Verordnungen betrifft, so habe die Fraktion keine Entscheidungsgewalt. Pantazis nannte es »eine schwierige Gemengelage«. Man könne als Fraktion nur auf das Gesetz zugreifen, nicht auf die Verordnung. Auch wisse man nicht genau, wie die Stellungnahme der Bundesregierung zu den EU-Bedenken aussieht und wo sie der EU entgegenkommen will. Aber die Fraktionen hätten auf Einsicht gepocht und man hoffe, bald besser informiert zu sein.
Seitens der Opposition kam erneut die Forderung, dass EU-Versender besser kontrolliert werden müssten. Die in der Reform angedachten Anpassungen ließen zu viele Ausnahmen zu. »Das wird die Versender nicht einhegen«, ist sich Ates Gürpinar, gesundheitspolitischer Sprecher der Linken, sicher. Ziel müsse der Schutz der Vor-Ort-Apotheken vor illegalen Wettbewerbspraktiken sein, sagte er mit Blick auf die aktuell etwa von Doc Morris propagierte Werbung, Kunden beim E-Rezept die Zuzahlung zu erlassen.
Hubmann nannte das Thema Zuzahlung ein »Konjunkturprogramm für Versender«. Insbesondere vor dem Hintergrund das per GKV-Spargesetz die Zuzahlungen für Versicherte künftig um 50 Prozent erhöht werden sollen. Er forderte die Politik auf, endlich gegen solche Vergehen der Versender einzuschreiten. Es brauche eine »Staatshaftung«, so der DAV-Vorsitzende. Der Erlass von Zuzahlungen sei eindeutig rechtswidrig und das Gebot der Gleichpreisigkeit klar im SGB V geregelt.