Neue Wege für die Verordnung |
Wie die Erstellung, Übermittlung und Bearbeitung der E-Verordnungen im neuen Verordnungssystem erfolgen, steht bereits seit einiger Zeit fest (Grafik). Der Arzt schickt die Verordnungsdaten, sprich das E-Rezept, über die TI an den E-Rezept-Fachdienst, wo sie verschlüsselt abgelegt werden. Der Patient erhält von dort die Rezeptinformationen als Token auf sein Smartphone in die Gematik-App übermittelt.
Grafik: Der Weg des elektronischen Rezepts von der Verordnung beim Arzt bis zum Einlösen in der Apotheke / Foto: PZ/Pfeifer
Um diese App verwenden zu können, muss der Nutzer sich zuvor mittels NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte (EGK) und einer PIN legitimieren. Er kann im nächsten Schritt dann einer Apotheke seiner Wahl den Zugriff auf die Verordnungsdaten gestatten, indem er die E-Rezept-Kennung (ID) sowie den Schlüssel zum Abruf der Rezeptdaten vom E-Rezept-Fachdienst an die Apotheke weitergibt. Zur Auswahl einer Vor-Ort-Apotheke kann der Patient in der Gematik-App dabei auf ein Apothekenverzeichnis des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zugreifen, dessen Erstellung die Gematik beauftragt hatte. Der Patient kann den E-Rezept-Code aber auch an eine Versandapotheke senden. Mit der ihm vorliegenden Rezept-ID ist der Apotheker befähigt, die Verordnungsdaten vom Fachdienst abzurufen und das Rezept zu bedienen.
Es gibt aber noch zwei weitere Szenarien, wie der Patient sein E-Rezept einlösen kann. So gibt es die Möglichkeit, auch direkt in eine Apotheke zu gehen und dort den Token als Data-Matrix-Code abscannen zu lassen. Dabei kommen in den Offizinen die Scannergeräte zum Einsatz, die im Rahmen von Securpharm die Data-Matrix-Codes auf den Rx-Packungen auslesen. Zwecks Bedienkomfort empfehlen Experten allerdings, für den Kunden einen zusätzlichen Scanner auf dem HV-Tisch anzubieten, damit dieser sein Smartphone dem Apotheker nicht immer hinüberreichen muss.
Abbildung: Papierausdruck der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Einlösung des E-Rezepts / Foto: PZ
Hat der Patient kein Smartphone oder wünscht keinen digitalen Einlöseweg, so kann er sich die Zugangscodes zu den Verordnungsdaten auch ausdrucken lassen. Dazu erhält er vom Arzt ein Papier, auf dem DataMatrix-Codes für die einzelnen Verordnungen zu finden sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat hier ein Layout entwickelt, wie der Ausdruck zur Einlösung des E-Rezepts aussehen soll und welche Informationen darauf zu finden sind (Abbildung). Wie bislang kann das Rezept drei Verordnungen enthalten. Neu ist, dass diese jeweils auch einzeln bedient werden können und der Patient den Ausdruck mit den nicht abgegebenen Verordnungen zurückerhält, um es etwa später oder in einer anderen Apotheke einzulösen. Deshalb sind drei Einzelcodes auf dem Ausdruck zu finden. Gleichzeitig gibt es einen größeren Data-Matrix-Code rechts oben auf dem Papier. Er enthält alle Verordnungszeilen und funktioniert zur Bedienung des gesamten Rezepts.
Foto: ABDA
In der Region Berlin-Brandenburg kann die Gematik auf die im bereits laufenden E-Rezept-Modellprojekt des Berliner Apotheker-Vereins (BAV) im Rahmen der BMG-Initiative »Zukunftsregion Digitale Gesundheit« aufgebauten Strukturen und Erfahrungen zurückgreifen.
Aktuell nehmen an dem Modellprojekt knapp 60 Apotheken und 25 Arztpraxen sowie einige Apothekenrechenzentren und eine Krankenkasse teil. Um den E-Rezept-Token zu übertragen, kam bislang der »Rezept-Manager« des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zum Einsatz. Ab 1. Juli 2021 wird es dann die E-Rezept-App der Gematik beziehungsweise ein Papierausdruck sein. Die BAV-Vorsitzende Anke Rüdinger hält es für »eine echte Herausforderung«, die verschiedenen Softwarelösungen aller Beteiligten dazu zu bringen, fehlerfrei miteinander zu kommunizieren. »Der gesamte E-Rezept-Prozess wird Anfang Juli 2021 erstmalig im Echt- oder Produktivbetrieb ablaufen«, sagt sie im Gespräch mit der PZ. »Was in unserer Projektumgebung einwandfrei funktioniert hat, muss in der Telematik-Infrastruktur (TI) mit den von der Gematik bereitgestellten Komponenten nicht zwangsläufig sofort auch reibungslos funktionieren.«
Insbesondere das Zusammenspiel zwischen den Druckern in den Arztpraxen und den Scannern in den Apotheken erwartet sie mit Spannung. Außerdem frage sie sich, »wie gut die aufgedruckten QR-Codes den manchmal ja auch einige Tage dauernden Weg von der Arztpraxis in die Apotheke überstehen«.
Grundsätzlich geht Rüdinger davon aus, dass zum 1. Juli nicht alle Praxisverwaltungssystem-Anbieter startklar sind. Bestenfalls sollten diese die sogenannte Komfortsignatur unterstützen, mit der Ärzte mithilfe ihres Heilberufsausweises (HBA) sowie der einmaligen Eingabe ihrer PIN bis zu 250 Arzneimittelverordnungen innerhalb von 24 Stunden signieren können. Das »aktuell sehr aufwendige Verfahren« für die qualifizierte elektronische Signatur hätte viele Ärzte abgeschreckt, sich dem Projekt überhaupt anzuschließen.
Generell fällt das Feedback zur digitalen Abwicklung der Rezepte nach Rüdingers Angaben positiv aus. Demnach kann das E-Rezept die Kommunikation zwischen den Akteuren erleichtern und im Alltag Zeit sparen.
Im Rahmen des Fördervorhabens, das der BAV beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) beantragt hat, ist parallel geplant, eine Anwendung zur digitalen Kommunikation zwischen Patient und Apotheke zu evaluieren. »Gleichzeitig soll überprüft werden, wie der E-Medikationsplan (EMP) im Zusammenspiel mit dem E-Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit weiter verbessern kann. Und es soll sichergestellt werden, dass die Abrechnung der E-Rezepte für alle Beteiligten, also Apotheken, Rechenzentren, Kassen und deren Dienstleister, gewährleistet wird«, betont Rüdinger. »Dies ist vor allem für die Apotheken ein ganz wesentliches Kriterium für die Akzeptanz des E-Rezepts.«
Unabhängig davon empfiehlt Rüdinger ihren Kollegen, die Service-Informationen ihres Betriebs wie etwa in der Apotheke gesprochene Fremdsprachen, Verfügbarkeit von Botendienst oder Parkplätzen auf www.mein-apothekenportal.de einzutragen. »Diese Informationen werden künftig in der Gematik-App angezeigt und erhöhen dort die Sichtbarkeit unserer Apotheken.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.