Pharmazeutische Zeitung online
Schutz vor Fälschungen

Securpharm

Seit dem 9.2.2019 dürfen Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente, die neu auf den Markt kommen, nur nach einer Echtheitsprüfung mit Securpharm abgeben. Dazu gleichen sie den Data-Matrix-Code jeder Packung mit der Herstellerdatenbank ab und kontrollieren, ob der Erstöffnungsschutz unversehrt ist. Securpharm schützt so vor gefälschten Arzneimitteln. Das System ist Teil der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie.

Foto: Securpharm (Videoausschnitt)

Mehr von Avoxa