| Alexander Müller |
| 21.08.2026 10:40 Uhr |
Sollten abgegebene Arzneimittel künftig wieder in den Lieferkreislauf zurückgeführt werden können? / © Getty Images/Tom Werner
Der Widerspruch ist inhärent: Ziel ist die bestmögliche und gleichzeitig möglichst effiziente Versorgung. In diesem Spannungsfeld bewegt sich auch die Frage der Wiederverwendung ungenutzter Medikamente. Arzneimittelsicherheit und Haftung auf der einen Seite, Arzneimittelausgaben und Ressourcenschonung auf der anderen.
Auf Großhandelsebene ist die Rücknahme in der Arzneimittelhandelsverordnung klar geregelt. Bei den Apotheken gibt es kein explizites Verbot, es lässt sich aber leicht aus §§ 12 und 17 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie § 5 Arzneimittelgesetz (AMG) ableiten. Vereinfacht zusammengefasst: Weil die Apotheke die Qualität des zurückgegebenen Arzneimittels nicht prüfen und seine Unbedenklichkeit nicht garantieren kann, ist es im rechtlichen Sinne »verdorben« und muss vernichtet werden.
Die AfD-Abgeordnete Nicole Hess verwies im Mai in einer sogenannten Schriftlichen Frage auf die angespannte Finanzlage der Krankenkassen sowie die steigenden Beitragssätze und fragte bei der Regierung nach dem finanziellen Wert »nicht verbrauchter, insbesondere hochpreisiger Arzneimittel, die nach dem Tod eines Patienten, Therapieumstellung, Krankenhausaufnahme, Verlegung oder Therapieabbruch entsorgt werden«.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) konnte erwartungsgemäß nur antworten, dass darüber keine Kenntnisse vorliegen. Und was ein von Hess angefragtes »Rückführungsverfahren« betrifft, konnte der damalige BMG-Staatssekretär Tino Sorge (CDU) nur auf die im Rahmen des EU-Pharmapakets überarbeitete EU-Richtlinie verweisen, die aber noch nicht umgesetzt ist.
Hess und ihre AfD-Fraktion schickten der Regierung im Juli dann noch eine »Kleine Anfrage«. Der Fokus liegt erneut eher auf den GKV-Ausgaben. So wird in der Vorbemerkung ein überlieferter Fall berichtet, in dem nach dem Tod eines Krebspatienten Arzneimittel im Wert von rund 30.000 Euro entsorgt worden seien.