| Ev Tebroke |
| 06.08.2026 16:20 Uhr |
Ungeöffnete Arzneimittelpackungen retour? In der Regel übernehmen Apotheken für Arzneimittel, die außerhalb ihres Verantwortungs-
bereichs gelagert wurden, keine Gewähr und bringen sie nicht nochmals in den Verkehr. / © Getty Images/Westend61
Was tun mit unverbrauchten, unversehrten Arzneimitteln? Dass verschriebene Medikamente ungenutzt bleiben, kommt immer wieder mal vor. Geänderter Medikationsplan, Therapieabbruch, Pflegeheimeinzug oder womöglich der Tod eines Patienten führen dazu, dass die vorhandene Medikation nicht mehr zum Einsatz kommt.
Nach geltendem Recht müssen bereits abgegebene Medikamente in der Regel entsorgt werden. Apotheken dürfen diese – auch wenn die Originalpackungen ungeöffnet und noch lange haltbar sind – nicht zurücknehmen, um sie erneut abzugeben. Denn abgesehen von den äußeren Merkmalen kann auch eine unsachgemäße Lagerung das Arzneimittel schädigen, unbrauchbar oder sogar toxisch machen.
Der Abgabeweg für Arzneimittel ist streng reguliert. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD hin. Diese hatte wissen wollen, ob eine erneute Abgabe ungenutzter neuer Medikamente in eng gestecktem Rahmen möglich ist beziehungsweise ob die Regierung entsprechende Schritte plant. Gerade im Fall ungeöffneter Packungen von Hochpreisern, etwa nach dem Tod eines Pflegeheimbewohners, könnte die Prüfung einer erneuten Abgabemöglichkeit sinnvoll sein, so die Argumentation. Die Fragesteller beziehen sich dabei auf eine geänderte Rechtsprechung auf EU-Ebene, die hier künftig mehr Spielraum bieten könnte.
Die Regierung hat dies im Blick, wie sie in ihrer Antwort bekräftigt. Ihren Angaben zufolge sieht die im Rahmen des EU-Pharmapakets überarbeitete EU-Richtlinie 2023/0132 (COD) grundsätzlich vor, dass EU-Mitgliedstaaten unter eng gefassten Voraussetzungen ermöglichen könnten, bereits ausgegebene, aber nicht verwendete Arzneimittel wieder abzugeben; der Umsetzungsbedarf werde insgesamt geprüft, sobald die Richtlinie voraussichtlich Ende 2026 in Kraft getreten ist.