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Antwort auf Kleine Anfrage
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Regierung prüft Wiederabgabe von ungenutzten Arzneimitteln

Die Bundesregierung will prüfen, ob unter eng gesteckten rechtlichen Voraussetzungen eine erneute Abgabe von ungeöffneten Originalmedikamenten möglich sein könnte. Grundlage ist eine geänderte EU-Richtlinie, die Ende dieses Jahres in Kraft treten soll.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 06.08.2026  16:20 Uhr
Regierung prüft Wiederabgabe von ungenutzten Arzneimitteln

Was tun mit unverbrauchten, unversehrten Arzneimitteln? Dass verschriebene Medikamente ungenutzt bleiben, kommt immer wieder mal vor. Geänderter Medikationsplan, Therapieabbruch, Pflegeheimeinzug oder womöglich der Tod eines Patienten führen dazu, dass die vorhandene Medikation nicht mehr zum Einsatz kommt.

Nach geltendem Recht müssen bereits abgegebene Medikamente in der Regel entsorgt werden. Apotheken dürfen diese – auch wenn die Originalpackungen ungeöffnet und noch lange haltbar sind – nicht zurücknehmen, um sie erneut abzugeben. Denn abgesehen von den äußeren Merkmalen kann auch eine unsachgemäße Lagerung das Arzneimittel schädigen, unbrauchbar oder sogar toxisch machen.

EU-Richtlinie sieht Lockerungen des streng regulierten Abgabewegs vor

Der Abgabeweg für Arzneimittel ist streng reguliert. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD hin. Diese hatte wissen wollen, ob eine erneute Abgabe ungenutzter neuer Medikamente in eng gestecktem Rahmen möglich ist beziehungsweise ob die Regierung entsprechende Schritte plant. Gerade im Fall ungeöffneter Packungen von Hochpreisern, etwa nach dem Tod eines Pflegeheimbewohners, könnte die Prüfung einer erneuten Abgabemöglichkeit sinnvoll sein, so die Argumentation. Die Fragesteller beziehen sich dabei auf eine geänderte Rechtsprechung auf EU-Ebene, die hier künftig mehr Spielraum bieten könnte.

Die Regierung hat dies im Blick, wie sie in ihrer Antwort bekräftigt. Ihren Angaben zufolge sieht die im Rahmen des EU-Pharmapakets überarbeitete EU-Richtlinie 2023/0132 (COD) grundsätzlich vor, dass EU-Mitgliedstaaten unter eng gefassten Voraussetzungen ermöglichen könnten, bereits ausgegebene, aber nicht verwendete Arzneimittel wieder abzugeben; der Umsetzungsbedarf werde insgesamt geprüft, sobald die Richtlinie voraussichtlich Ende 2026 in Kraft getreten ist.

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