| Melanie Höhn |
| 26.08.2026 15:00 Uhr |
Laut EU-Kommission sind die Hersteller für sichere Verpackungen zuständig. / © Imago Images/imagebroker
Das ARD-Magazin »Plusminus« weist auf Schwachstellen beim Erstöffnungsschutz von Arzneimittelpackungen hin. Zitiert wird Patrick Michel, Mitarbeiter eines Pharmagroßhändlers aus Frankreich, der offenbar einzelne Packungen geprüft habe: Etliche Ware ließe sich leicht manipulieren.
In seinem Test erwärmte er die verklebten Laschen von Medikamentenpackungen mit einem Bügeleisen und öffnete sie. Beim Abkühlen sei der Klebstoff wieder fest geworden, sodass sich die Schachteln unauffällig wieder verschließen ließen, so Michel in dem Beitrag. Mit einem erhitzten Messer löste er auch den Erstöffnungsschutz und brachte ihn spurlos wieder an. Die manipulierte Packung sehe aus wie normale Ware und könne wieder in den regulären Handel gelangen, so Michel.
Sowohl der Apotheker Franz Stadler als auch Professor Arndt Sinn, Experte für Arzneimittelkriminalität an der Universität Osnabrück, sprechen in dem ARD-Beitrag von einer bedenklichen Sicherheitslücke: Bisher habe er sich darauf verlassen, dass eine intakte Versiegelung auch den Originalinhalt enthalte, so der Apotheker Stadler.
Der Schutz vor Arzneimittelfälschungen beruht auf mehreren, sich ergänzenden Elementen, erklärte der Verband Pharma Deutschland auf PZ-Nachfrage. »Dazu gehören insbesondere das individuelle Erkennungsmerkmal (Unique Identifier) einer Packung und der Erstöffnungsschutz (Anti-Tampering Device). Über das Securpharm-System wird vor der Abgabe eines serialisierungspflichtigen Arzneimittels geprüft, ob der individuelle Code der Packung im System hinterlegt und gültig ist.«
Der Erstöffnungsschutz habe dagegen eine andere Funktion: Er soll erkennen lassen, ob eine Arzneimittelpackung seit ihrer Herstellung geöffnet oder verändert wurde. Die Hersteller seien verpflichtet, die geltenden europäischen Anforderungen an beide Sicherheitsmerkmale einzuhalten. »Die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Behörden. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass Arzneimittelpackungen in der legalen Lieferkette ein hohes Sicherheitsniveau aufweisen«, so der Verband.