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E-Rezept

Neue Wege für die Verordnung

In der Arzneimittelversorgung läutet das E-Rezept eine neue Ära ein. Das gesamte Verordnungssystem wird in den kommenden Monaten digitalisiert. Die PZ erklärt, wie das E-Rezept den Apothekenalltag verändern wird, welche großen Baustellen es noch gibt und wie E-Verordnungen in anderen Ländern gelebt werden.
AutorKontaktJennifer Evans
AutorKontaktBenjamin Rohrer
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 20.06.2021  08:00 Uhr

Gematik-App bislang kaum nutzbar

Ein großes Problem zeichnet sich auch für die Patienten ab. Denn aufgrund komplizierter Authentifizierungsverfahren könnte es dazu kommen, dass zum E-Rezept-Start nur ein Bruchteil der GKV-Versicherten E-Rezepte auch wirklich digital – nämlich über die Gematik-App – abwickeln kann.

Grund dafür ist die sogenannte NFC-Technologie, mit der sich die Versicherten in der App identifizieren müssen. Dazu halten die Patienten ihre EGK ans Smartphone, das die darauf gespeicherten Daten erkennt. Allerdings verfügen nur wenige GKV-Versicherte über eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Hinzu kommt, dass längst nicht alle Smartphones mit dieser Funktion ausgestattet sind. Dem GKV-Spitzenverband liegen keine Daten zur Verteilungsquote der NFC-fähigen Karten vor. Laut Verband verfügen alle neu ausgegebenen Karten über die Funktion.

Um dieses Verfahren zu vereinfachen, hatte der Bundestag erst kürzlich die Kassen verpflichtet, ein zusätzliches barrierefreies Verfahren zu etablieren – bis zum E-Rezept-Start am 1. Januar 2022. Der Kassenverband bezeichnete diese Frist gegenüber der PZ allerdings als »äußerst herausfordernd«, auch weil die Gematik dafür notwendige Regelungen noch nicht vorgelegt habe.

Privatversicherte vergessen?

Beachtlich ist auch, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Gematik eine ganze Patientengruppe bei der Planung des E-Rezept-Starts nicht ausreichend eingeplant haben: die Privatversicherten. Denn es gibt für die Einbindung der PKV-Versicherten weder eine gesetzliche Grundlage noch die nötige technische Infrastruktur. Erstens sind die für das E-Rezept gesetzlich etablierten Fristen schlichtweg nicht für den PKV-Bereich bindend. Und zweitens gibt es Nachholbedarf bei den Prozessen in der Apotheke: Sowohl der PKV-Verband als auch die Gematik bestätigten gegenüber der PZ, dass man noch an den nötigen Schnittstellen arbeite.

Die größte zu klärende Frage betrifft die Quittierung sowie die Abrechnung. Denn wenn das E-Rezept kommt, können die Apotheker ihren privatversicherten Patienten keinen Rezeptausdruck mehr mitgeben zur Abrechnung bei ihrer Versicherung. Der DAV und der PKV-Verband wollen nun Gespräche zu einem Direktabrechnungsverfahren aufnehmen. Klar ist aber: Zum 1. Juli wird es keine E-Rezepte für Privatversicherte geben. Ob die PKV-Einbindung zum 1. Januar 2022 glückt, ist unsicher.

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