Gematik-App soll Foto-Funktion bekommen |
Benjamin Rohrer |
02.09.2022 14:15 Uhr |
Die E-Rezept-App der Gematik soll übergangsweise auch ohne NFC-Registrierung genutzt werden können. / Foto: picture alliance/dpa
Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hat der Bundestag im Juli 2020 das Grundgerüst des neuen E-Rezept-Systems beschlossen. Unter anderem heißt es dort, dass für die E-Rezept-Übermittlung an Apotheken die Dienste der Telematik-Infrastruktur (TI) zu nutzen sind. Außerdem wurde die Gematik verpflichtet, Komponenten zu entwickeln, mit denen die E-Verordnungen innerhalb der TI weitergeleitet werden können. Die Gematik entwickelte anschließend eine Smartphone-App, mit der die Patienten die für sie erstellten E-Rezepte an eine Apotheke weiterleiten, die sie sich entweder über einen Standort-Finder oder über eine Apothekenliste aussuchen.
Das Problem an dieser App ist nach wie vor das überkomplexe Registrierungsverfahren, das gewählt wurde, um sicherzustellen, dass die E-Rezept-Codes datenschutzkonform weitergeleitet werden. Die Versicherten müssen sich mit Hilfe einer NFC-fähigen Gesundheitskarte identifizieren, die ans Smartphone gehalten wird. Allerdings sind diese Karten nicht annähernd flächendeckend ausgeteilt. Und so ist man derzeit auf der Suche nach sicheren, alternativen Wegen zur E-Rezept-Übermittlung, damit die Code-Ausdrucke auf Papier nur eine Übergangslösung sind. Kürzlich wurde bekannt, dass Patienten die EGK in der Apotheke schon bald als Schlüssel nutzen können, um Apotheken den Zugriff auf die E-Rezepte zu ermöglichen.
Aber nach Informationen der PZ arbeitet die Gematik derzeit intensiv an einem Verfahren, mit dem die Vorteile der Gematik-App auch ohne komplizierte NFC-Registrierung genutzt werden können. Das Verfahren könnte insbesondere in den ersten Monaten und Jahren des E-Rezeptes dafür sorgen, dass die Einführung des neuen Verordnungssystems vorankommt, weil geplant ist, die voraussichtlich zahlreich entstehenden Papierausdrucke in der Gematik-App einzuscannen. Konkret sollen die Versicherten den E-Rezept-Code mit der App einscannen und dann aus dem Apothekenverzeichnis hinter der Gematik-App oder über die Standort-Suche die Apotheke der Wahl mit der Belieferung beauftragen.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion rund um die Datensicherheit des E-Rezeptes verwundert dieser Vorstoß der Gematik etwas. Denn: Die Landesdatenschützerin Schleswig-Holsteins, Marit Hansen, hatte in ihrer Kritik am E-Rezept-Weiterleitungsverfahren im Pilotprojekt ausdrücklich die Foto-Funktionen der Apps von Apotheken-Plattformen und Versandhändlern kritisiert. Hansen wies darauf hin, dass es in einigen Apps möglich ist, nach dem Scannen des Codes alle Rezept- und Personendaten einsehen zu können. Insofern stellt sich die Frage, wie die Gematik sicherstellen will, dass auch ohne NFC-Registrierung und somit ohne Nutzung des zentralen E-Rezept-Fachdienstes (Servers) sichergestellt werden kann, dass nur der Versicherte selbst seine Verordnungen einsehen kann.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.