Gematik-App soll als Light-Version kommen |
Benjamin Rohrer |
10.11.2022 14:30 Uhr |
Mit der E-Rezept-App der Gematik sollen Versicherte künftig digitale Verordnungen einscannen können. / Foto: IMAGO/photothek
Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hat der Bundestag im Juli 2020 die grundsätzlichen Spielregeln für die E-Rezept-Übermittlung beschlossen. Unter anderem wurde die Gematik verpflichtet, Komponenten zu entwickeln, mit denen die E-Verordnungen innerhalb der Telematik-Infrastruktur (TI) weitergeleitet werden können. Die Gematik entwickelte anschließend eine Smartphone-App, mit der die Patienten die für sie erstellten E-Rezepte an eine Apotheke weiterleiten, die sie sich entweder über einen Standort-Finder oder über eine Apothekenliste aussuchen. Die App ist seit Monaten fertig und in den gängigen App-Stores verfügbar – auch das dahinter liegende Apothekenverzeichnis wurde von der Avoxa-Tochter NGDA fertiggestellt und ist in die App integriert.
Das Problem an der App ist aber nach wie vor das überkomplexe Registrierungsverfahren. Die Versicherten müssen sich mit Hilfe einer NFC-fähigen Gesundheitskarte identifizieren, die ans Smartphone gehalten wird. Allerdings sind diese Karten nicht flächendeckend ausgeteilt. Das von vielen favorisierte Alternativ-Verfahren – die Übermittlung über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) – hatte zuletzt durch eine Ablehnung des Bundesdatenschutzes ebenfalls einen Rückschlag erhalten. Und so ist man derzeit auf der Suche nach sicheren, alternativen Wegen zur E-Rezept-Übermittlung, damit die Code-Ausdrucke auf Papier nur eine Übergangslösung sind.
In dieser Diskussion rückt nun ein Übermittlungsweg in den Fokus, über den die PZ bereits berichtete: Die Gematik plant schon seit einigen Monaten, ihre E-Rezept-App mit den Grund-Dienstleistungen auch ohne eine Registrierung nutzbar zu machen. Dazu haben die Gesellschafter der Gematik, zu denen neben dem Bundesgesundheitsministerium auch die Apotheker, Ärzte, Krankenkassen, Kliniken und Zahnärzte gehören, einen Beschluss gefasst. Konkret wurde die Umsetzung der Funktion »Einlösen ohne Anmeldung« in der E-Rezept-App beschlossen. Die Spezifikation dazu, also die Beschreibung des technischen Verfahrens, wird in Kürze veröffentlicht.
Wie schon beschrieben, soll die Light-Version der Gematik-App eine Foto-Funktion erhalten, mit der die Versicherten ihre E-Rezepte einscannen können. Dann können die Rezept-Inhaber ihren eingescannten Code in der Apotheke auf dem Smartphone vorzeigen, das verordnete Medikamente in einer Vorab-Kommunikation mit der ausgewählten Apotheke reservieren lassen und auch einen gewünschten Botendienst angeben. In dem Beschluss, der der PZ vorliegt, heißt es, dass die Funktion diskriminierungsfrei für alle Apotheken und mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von der E-Rezept-App bis zum Apotheker (zertifikatsbasierte Verschlüsselung) geplant sei. Die Funktion solle als Übergangslösung solange angeboten werden, bis die Identifizierungsmöglichkeiten für die komplette Nutzung der Gematik-App überarbeitet wurden. Wichtig ist auch: Laut Beschluss hat es vonseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesdatenschützers Ulrich Kelber keine Sicherheitsbedenken gegen die Funktion gegeben.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.