Pharmazeutische Zeitung online
E-Rezept-Verordnung

Hinterlässt Spahn den Apothekern ein Abschiedsgeschenk?

Mehrfach hat das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, in einer Verordnung die Anbindung sogenannter Drittanbieter-Apps an die E-Rezept-App der Gematik zu regeln. Im Kern geht es darum, wie leicht E-Rezepte an andere Apps (zum Beispiel von Versendern) übertragen werden können. Gematik-Chef Markus Leyck Dieken hat nun einen ersten Entwurf für die nächsten Tage angekündigt. Die Verordnung könnte für die Apotheker sehr bedeutend sein.
Benjamin Rohrer
23.11.2021  11:00 Uhr
Hinterlässt Spahn den Apothekern ein Abschiedsgeschenk?

Am heutigen Dienstag beraten die Gematik-Gesellschafter, zu denen neben dem Bundesgesundheitsministerium auch die Apotheker, Krankenkassen und Ärzte gehören, wie es mit der E-Rezept-Einführung weitergeht. Geplant war, dass das neue, digitale Verordnungssystem ab dem 1. Dezember flächendeckend auf Bundesebene getestet wird. Es gibt aber weiterhin Probleme: Dem Vernehmen nach sind erst zwei Praxis-Software-Systeme bereit, die E-Rezept-Codes zu erzeugen und die Datensätze auf dem Fachdienst (Server) zu hinterlegen. Und auch bei der Übertragung der Abrechnungsdatensätze von den Rechenzentren zu den Krankenkassen hapert es an einigen Stellen noch. Im Berliner Modellprojekt sollen dem Vernehmen nach erst rund 10 »echte« E-Rezepte den kompletten Weg von der Verordnung zur Abrechnung durchlaufen haben.

Ganz unabhängig von den technischen Problemen sind für die Apotheker mit Blick auf die E-Rezept-Einführung auch noch andere Fragen von Bedeutung: Wie leicht wird es den Versendern technisch gemacht, an die E-Rezept-Codes zu kommen? Werden die Versender ihre Marktanteile durch die Aufhebung des Medienbruchs und den Wegfall des Papierrezepts sofort ausbauen können? Leicht sind diese Fragen derzeit nicht zu beantworten. Schließlich hängen sie sehr stark von einer Verordnung ab, die das Bundesgesundheitsministerium noch nicht veröffentlicht hat. Konkret geht es um eine Verordnung, in der das BMG die Schnittstellen zwischen der E-Rezept-App der Gematik und Smartphone-Apps von Drittanbietern genauer definieren kann.

Wie leicht wird es Drittanbietern gemacht?

Zur Erklärung: Bei Arzneimittelverordnungen soll es künftig drei Übertragungswege geben, auf denen die Patienten ihre Rezepte in die Apotheke ihrer Wahl »bringen« können. Über einen Ausdruck des E-Rezept-Codes, die elektronische Gesundheitskarte oder die von der Gematik entworfene Smartphone-App. Allerdings hat der Gesetzgeber das BMG im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) dazu ermächtigt, einen vierten Weg genauer zu beschreiben: die Übermittlung von E-Rezepten über die Gematik-App an Drittanbieter-Apps. In dieser Verordnung soll also genauer geregelt werden, wie die Codes an Apps von Apotheken-Kooperationen, Versender oder sonstige Anbieter übertragen werden können. Klar ist: Je leichter das Verfahren gestaltet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Drittanbieter-Apps auch genutzt werden.

Wenige Tage vor dem Ende von Jens Spahns Amtszeit als Minister liegt diese Verordnung jedoch noch nicht vor. Die soll sich nun aber ändern. Gematik-Chef Markus Leyck Dieken erklärte am gestrigen Montag auf der »Pharma Trends«-Konferenz, dass ein erster Entwurf »in den nächsten, wenigen Tagen« fertig werde. Leyck Dieken überraschte zudem mit der Aussage, dass die Verordnung dem Verfahren der EU-Notifizierung unterliege. Heißt konkret: Sie muss durch ein mehrmonatiges Abstimmungsverfahren zwischen allen EU-Mitgliedern. Widerspricht ein Mitglied, kann sich die Umsetzung hierzulande noch weiter hinauszögern. Leyck Dieken geht daher davon aus, dass die Verordnung »Ende des ersten Quartals, Anfang des zweiten Quartals 2022« in Kraft treten könne. Je nach Inhalt könnte der Verordnungsentwurf also zu einem schönen oder bitteren Abschiedsgeschenk von Spahn an die Apotheker werden. Leyck Dieken deutete allerdings an, dass das BMG den Entwurf möglichst noch mit Spahns Nachfolger/-in abstimmen wolle.

Seite12>

Mehr von Avoxa