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E-Rezept

Neue Wege für die Verordnung

In der Arzneimittelversorgung läutet das E-Rezept eine neue Ära ein. Das gesamte Verordnungssystem wird in den kommenden Monaten digitalisiert. Die PZ erklärt, wie das E-Rezept den Apothekenalltag verändern wird, welche großen Baustellen es noch gibt und wie E-Verordnungen in anderen Ländern gelebt werden.
AutorKontaktJennifer Evans
AutorKontaktBenjamin Rohrer
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 20.06.2021  08:00 Uhr

Kann der Apotheker das Rezept »heilen«?

Hat der Arzt das E-Rezept mittels Signatur final erstellt, sind die Daten nicht mehr zu variieren. Der Apotheker wird bei Bedarf aber weiterhin Änderungen vornehmen können. Dazu kann er im Dispensierdatensatz nach bestimmten Schlüsseln etwa einen Arzneimittelaustausch, Ergänzungen oder pharmazeutische Bedenken geltend machen. Diese Änderungen sind stets mit dem Heilberufsausweis zu legitimieren. Die genauen Vorgaben zu den jeweiligen Codierungen und notwendigen Angaben sind in der Technischen Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnung geregelt, auf die sich der DAV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im April 2020 geeinigt haben.

Hat der Apotheker Rückfragen an den Arzt und Korrekturbitten, so kann dies wie bisher telefonisch erfolgen. Der Arzt kann das korrigierte Rezept dann außerhalb des E-Rezept-Servers via KIM (Kommunikation im Medizinwesen), einem geschützten Austauschkanal für Heilberufler in der TI, direkt an die Apotheke übermitteln.

Grundsätzlich verbietet das gesetzlich verankerte »Makelverbot« dem Arzt zwar eine direkte Weiterleitung seiner Verordnung an eine bestimmte Apotheke. Ausnahmen bestehen aber bei Zytostatika und Parenteralia. Diese Verordnungen darf der Arzt via KIM an seine Wunschapotheke zuweisen.

Neue Schnittstelle für die Abrechnung

Damit die Apotheken das E-Rezept abrechnen können, ist seitens des Bundesverbands Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) eine neue standardisierte Lösung in Arbeit. Künftig soll die digitale Kommunikation zwischen Apotheke und Rechenzentrum über die Schnittstelle namens Apo-TI laufen.

Da die technische Umsetzung bis zum 1. Juli 2021 noch nicht steht, soll es zunächst eine Übergangslösung geben: die Erweiterung der sogenannten FiveRx-Schnittstelle. Diese verbindet die Warenwirtschaft mit dem Rechenzentrum und kommt derzeit bereits bei der Abrechnung von parenteralen Rezepturen zum Einsatz. Auch nutzen diverse Offizinen die FiveRx-Anbindung, um ihre Abrechnungen vorab auf Fehler prüfen zu lassen.

Die Softwarehäuser bieten die Erweiterung derzeit zum Download an und legen den Apotheken dringend nahe, diese zu aktivieren. Denn ohne dieses Software-Update ist die Abrechnung der E-Rezepte nicht möglich. Im Lauf des Jahres soll die Übergangslösung dann durch Apo-TI ersetzt werden.

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