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E-Rezept

Neue Wege für die Verordnung

In der Arzneimittelversorgung läutet das E-Rezept eine neue Ära ein. Das gesamte Verordnungssystem wird in den kommenden Monaten digitalisiert. Die PZ erklärt, wie das E-Rezept den Apothekenalltag verändern wird, welche großen Baustellen es noch gibt und wie E-Verordnungen in anderen Ländern gelebt werden.
AutorKontaktJennifer Evans
AutorKontaktBenjamin Rohrer
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 20.06.2021  08:00 Uhr

Apotheker erwartet bunter Rezept-Mix

Auch auf der Apothekenseite laufen die Arbeiten noch, damit im vierten Quartal alle Apotheken ans neue Verordnungssystem angebunden werden. Weil im Berliner E-Rezept-Modellprojekt nur wenige Software-Anbieter und Abrechner mitwirken, muss sich erst zeigen, ob auch die anderen Software-Hersteller und Rechenzentren ihre Produkte und Verfahren rechtzeitig fertigstellen. Und unklar ist bislang auch, was mit der Warenwirtschaft und Rezeptabrechnung passiert, wenn es eine Störung in der TI oder dem gesamten E-Rezept-System gibt.

Fest steht, dass sich Apotheker in den ersten Monaten – wahrscheinlich Jahren – auf einen bunten Rezept-Mix einstellen müssen. Denn spezielle Versorgungsbereiche wie etwa die Heimversorgung, Sprechstundenbedarf oder BtM-Rezepte sind anfangs technisch nicht E-Rezept-fähig oder sollen später ans digitale Verordnungssystem angebunden werden. Aufgrund der beschriebenen NFC-Problematik dürfte es ohnehin noch lange dauern, bis die E-Rezept-Ausdrucke durch Smartphone-Apps abgelöst werden.

Mit Spannung wartet der gesamte Apothekenmarkt auch auf eine vom BMG angekündigte Rechtsverordnung. In dieser könnte geklärt werden, wie die Schnittstellen zwischen der Gematik-App und den Smartphone-Anwendungen von Drittanbietern ausgestaltet werden sollen. Apothekenplattformen (etwa Gesund.de, Ihreapotheken.de) sowie die Versender wünschen sich diesbezüglich einen leichten, unkomplizierten Übertragungsweg der E-Rezept-Codes in ihre eigenen Apps. Auch der DAV hat mit seinem dualen Portal ein eigenes Angebot im Markt, das von der Ausgestaltung dieser Rechtsverordnung abhängt.

Wichtig für die Apotheker ist insbesondere die Frage, wie »frei« die auf die E-Rezepte verweisenden Codes verschickt und geteilt werden können. Gesetzlich gilt zwar ein striktes Zuweisungs- und Makelverbot – auch für die Codes. Wenn es allerdings technisch ermöglicht wird, die Codes einfach abzufotografieren und beispielsweise in eine Versender-App einzustellen, könnte es erstens zu Sicherheitsproblemen und zweitens zu einer Benachteiligung der Apotheken gegenüber dem Versandhandel kommen.

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