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E-Rezept

Neue Wege für die Verordnung

In der Arzneimittelversorgung läutet das E-Rezept eine neue Ära ein. Das gesamte Verordnungssystem wird in den kommenden Monaten digitalisiert. Die PZ erklärt, wie das E-Rezept den Apothekenalltag verändern wird, welche großen Baustellen es noch gibt und wie E-Verordnungen in anderen Ländern gelebt werden.
AutorKontaktJennifer Evans
AutorKontaktBenjamin Rohrer
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 20.06.2021  08:00 Uhr

Paradigmenwechsel: Papier nicht rechtsgültig

Wichtig für die Apotheke: Das rechtsgültige Rezept ist stets das elektronische Dokument, sprich die digitalen Verordnungsdaten, die in der TI liegen. Der Code-Ausdruck dient lediglich als Zugangsschlüssel und hat keinerlei Relevanz für die Rezeptabrechnung mit den Kassen. Hat der Apotheker die Verordnungen auf dem Ausdruck bedient, ist dieses Papier für ihn wertlos. Er kann es datenschutzsicher entsorgen oder dem Patienten wieder mitgeben.

Das herkömmliche Papierrezept wird allerdings nicht komplett verschwinden. Es ist in Zukunft als Back-up vorgesehen, um die Arzneimittelversorgung etwa bei einem Stromausfall gewährleisten zu können. Dieses müsste der Apotheker zur Abrechnung dann wie bisher physisch beim Rechenzentrum einreichen.

Welche Daten gehen ans Rechenzentrum?

Weist ein Patient einer Apotheke sein Rezept zu, wird in der Warenwirtschaft ein eingehender Auftrag signalisiert. Angesichts der längerfristig stark ansteigenden Zahl elektronischer Verordnungen dürfte die Einrichtung eines Backoffice-Arbeitsplatzes sinnvoll sein, an dem eingehende Kundenanfragen und -aufträge bearbeitet werden können.

Sobald der Apotheker die Verordnungsdaten mit dem ihm übermittelten Schlüssel vom Gematik-Server abruft, kann er diese annehmen oder bei Nichtbelieferung an den Server zurückgeben. Nimmt der Apotheker die Verordnung an, erstellt er im zweiten Schritt einen Dispensierdatensatz. Grundsätzlich interpretiert die Software die jeweilige Verordnung, prüft Rabattarzneimittel, Aut idem und dergleichen. Jedoch wird es auch beim E-Rezept eine nicht genormte Textzeile geben, in die der Arzt einen Freitext eingeben kann. Hier muss der Apotheker selbst prüfen, ob das Medikament stimmt.

Hat der Apotheker das Rezept bedient, bekommt er parallel vom Gematik-Server einen Quittungsdatensatz über die abgegebenen Arzneimittel übermittelt. Insgesamt schickt die Warenwirtschaft somit drei Datensätze an das Rechenzentrum:

  • die originären Verordnungsdaten,
  • den Abgabedatensatz sowie
  • die Quittung.

Was die Abrechnung betrifft, so kann der Apotheker wie bisher einmal monatlich abrechnen. Natürlich ist dies elektronisch auch leicht tagesaktuell oder wöchentlich möglich.

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