Neue Wege für die Verordnung |
Es gibt verschiedene Szenarien, wie Patienten ihr E-Rezept einlösen können. / Foto: ABDA/Erik Hinz
Am 1. Juli 2021 geht es los. Dann startet die Nutzung des E-Rezepts – zunächst als Test im Echtbetrieb in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Dort lief bereits von 2019 bis Mai 2020 das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte E-Rezept-Testszenario »Zukunftsregion Digitale Gesundheit« (Kasten). Insgesamt 120 Apotheken und 50 Arztpraxen werden das finale E-Rezept-Prozedere in der Versorgung testen. Außerdem hat die für die technische Infrastruktur des E-Rezepts verantwortliche Gematik das Modellprojekt für überregionale und ausländische Versandhändler geöffnet – drei große Versandkonzerne stehen bereits in den Startlöchern. Bundesweit soll das E-Rezept-System im vierten Quartal zum Einsatz kommen.
Ab 1. Januar 2022 dürfen Ärzte dann nur noch über das neue, von der Gematik geplante digitale Verordnungssystem Arzneimittel verschreiben, so will es das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Die technische Infrastruktur für die Abwicklung von E-Rezepten muss aber schon zum 1. Juli 2021 stehen, die Gematik muss die dafür notwendigen Systeme dann bereitstellen.
Neben einem E-Rezept-Fachdienst, also einem Server, auf dem die Rezeptdaten verschlüsselt abgelegt werden, hat die Gematik zum Teststart auch eine neutrale, werbe- und diskriminierungsfreie Smartphone-App angekündigt, mit der die Patienten die Verordnungen an ihre Wunschapotheke zuweisen können (Kasten unten). Der Transport der Rezepte soll über die Telematik-Infrastruktur (TI) laufen. Für die TI-Anbindung benötigen Ärzte und Apotheker spezielle Konnektoren. Außerdem ist für Apotheken eine Institutionskarte (SMC-B) erforderlich, für die Apotheker zur Identifizierung im System auch ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA).
Die E-Rezept-App der Gematik gibt es im Google Play- oder App-Store sowie in der Huawei AppGallery. Um mit ihr digitale Verordnungen empfangen und einlösen zu können, ist ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS-14- oder Android-6-Standard nötig.
Die integrierte Scanner-Funktion erfasst den Rezeptcode. Um die Gesundheitsinformationen zu schützen, zeigt das Smartphone-Display zunächst nur den QR-Code. Erst nach Registrierung werden Darreichungsform, Packungsgröße sowie PZN sichtbar. Mit dem Button »jetzt einlösen« kann der Patient sein E-Rezept in der Offizin einlösen, in der er gerade ist, oder es an eine andere weiterleiten. Ein Apothekenfinder, der auf der vom DAV bereitgestellten Apothekenliste beruht, und eine Umkreissuche helfen bei der Auswahl der Apotheken-Standorte. Die ausländischen Versender fügt die Gematik selbst in die Liste ein.
Im nächsten Schritt entscheidet der Patient, ob er das Medikament zur Abholung reservieren, den Botendienst nutzen oder es sich per Versand liefern lassen möchte. Zum Schluss wird die Bestellung über den Warenkorb der App abgeschlossen und die Apotheke erhält Zugang zu den Rezeptdaten. Über die App kann sie mit dem Kunden in Kontakt treten. Textbausteine in der Apothekensoftware sollen die Kommunikation zwischen Patient und Apotheke erleichtern. Künftig wird es ebenfalls möglich sein, eine Stammapotheke festzulegen, gleichzeitig bis zu drei unverbindliche Anfragen an verschiedene Apotheken zu senden sowie mehrere Nutzer anzumelden, damit die ganze Familie ihre E-Rezepte in der App verwalten kann. Grundsätzlich kann jeder den Zugriff auf seine E-Rezept-App über Face-ID oder Touch-ID sichern.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.