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E-Rezept

Neue Wege für die Verordnung

In der Arzneimittelversorgung läutet das E-Rezept eine neue Ära ein. Das gesamte Verordnungssystem wird in den kommenden Monaten digitalisiert. Die PZ erklärt, wie das E-Rezept den Apothekenalltag verändern wird, welche großen Baustellen es noch gibt und wie E-Verordnungen in anderen Ländern gelebt werden.
Jennifer Evans
Benjamin Rohrer
Ev Tebroke
20.06.2021  08:00 Uhr

Am 1. Juli 2021 geht es los. Dann startet die Nutzung des E-Rezepts – zunächst als Test im Echtbetrieb in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Dort lief bereits von 2019 bis Mai 2020 das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte E-Rezept-Testszenario »Zukunftsregion Digitale Gesundheit« (Kasten). Insgesamt 120 Apotheken und 50 Arztpraxen werden das finale E-Rezept-Prozedere in der Versorgung testen. Außerdem hat die für die technische Infrastruktur des E-Rezepts verantwortliche Gematik das Modellprojekt für überregionale und ausländische Versandhändler geöffnet – drei große Versandkonzerne stehen bereits in den Startlöchern. Bundesweit soll das E-Rezept-System im vierten Quartal zum Einsatz kommen.

Ab 1. Januar 2022 dürfen Ärzte dann nur noch über das neue, von der Gematik geplante digitale Verordnungssystem Arzneimittel verschreiben, so will es das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Die technische Infrastruktur für die Abwicklung von E-Rezepten muss aber schon zum 1. Juli 2021 stehen, die Gematik muss die dafür notwendigen Systeme dann bereitstellen.

Neben einem E-Rezept-Fachdienst, also einem Server, auf dem die Rezeptdaten verschlüsselt abgelegt werden, hat die Gematik zum Teststart auch eine neutrale, werbe- und diskriminierungsfreie Smartphone-App angekündigt, mit der die Patienten die Verordnungen an ihre Wunschapotheke zuweisen können (Kasten unten). Der Transport der Rezepte soll über die Telematik-Infrastruktur (TI) laufen. Für die TI-Anbindung benötigen Ärzte und Apotheker spezielle Konnektoren. Außerdem ist für Apotheken eine Institutionskarte (SMC-B) erforderlich, für die Apotheker zur Identifizierung im System auch ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA).

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