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Coronavirus-Impfverordnung

Impfpriorisierungen treten rückwirkend in Kraft

Auf dem Weg zur Normalität werden Impfungen gegen Covid-19 dringend benötigt. Mit einer entsprechenden Verordnung regelt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass zuerst gefährdete Personen und medizinisches Personal geimpft werden. Auch Apotheker werden geimpft, allerdings erst in einer dritten Gruppe. Die Verordnung wird am heutigen Freitag veröffentlicht und tritt rückwirkend in Kraft.
Charlotte Kurz
18.12.2020  14:04 Uhr

Eigentlich hätte die Coronavirus-Impfverordnung bereits vor drei Tagen in Kraft treten sollen. Allerdings wurde erst am gestrigen Donnerstag die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Priorisierung von Covid-19-Impfungen offiziell veröffentlicht. Da sich die Impfverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium auf dieses Dokument bezieht, wird die Rechtsverordnung erst heute veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft. Damit wird es auch höchste Zeit, denn bereits nächste Woche wird aller Voraussicht nach der Biontech/Pfizer Impfstoff als erster Impfstoff gegen Covid-19 von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. Die Impfungen in Deutschland sollen demnach am 27. Dezember beginnen.

»Die Schwächsten zu schützen, dass ist das erste Ziel unserer Impfkampagne«, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verordnung sieht demnach vor, zuallererst Über-80-Jährige und Bewohner von Pflegeheimen sowie Pflegeheimpersonal zu impfen. Dies dauert laut Spahn ein bis zwei Monate, bis dieses Ziel erreicht sein wird. Danach soll das Angebot auf weitere Personen –und Berufsgruppen ausgeweitet werden. »Der Winter wird noch lang, wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen«, bekräftigte Spahn. Es gebe mit der Zulassung aber Hoffnung, auch die Zulassung des Impfstoffs von Moderna stehe bald an. Zudem besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass im ersten Quartal 2021 auch die Zulassung der Kandidaten von Curevac und AstraZeneca erfolgen kann, erklärte Spahn.

Apothekenpersonal immer noch in dritter Prioritätsgruppe

In einem Verordnungsentwurf, der diese Woche bekannt wurde, sah der Gesetzgeber vor, dass auch das Apothekenpersonal priorisiert geimpft werden soll. Allerdings erst nachdem vor allem Risikogruppen und medizinisches Personal an der Reihe waren. In der jetzigen letzten Fassung der Verordnung wurde an dieser Regelung nichts mehr geändert.

Allerdings gab es andere Änderungen in der Verordnung. Über die ersten Details der drei Prioritätsgruppen hatte die PZ bereits berichtet. Polizeikräfte, die einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, rutschen demnach eine Kategorie weiter nach vorne. Ursprünglich sollte die Polizei gemeinsam mit beispielsweise Lehrern oder auch den Apothekern in der dritten Gruppe geimpft werden, jetzt sollen einige Polizisten bereits in der zweiten Stufe geimpft werden. Spahn begründete diese Entscheidung so, dass sich Polizisten bei Einsätzen oder Demonstrationen nicht aussuchen könnten, mit wem sie es zu tun haben. Aus diesem Grund sollen auch sie stärker geschützt werden. Eine weitere Änderung ist, dass Pflegepersonal, dass sich um Menschen mit geistigen Behinderungen kümmert nicht mehr in die erste, sondern in die zweite Gruppe fällt. Lediglich Pflegepersonal, dass sich um Ältere und pflegebedürftige Menschen kümmert, die keine geistigen Behinderungen haben, soll als Erstes geimpft werden.

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