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Impfverordnung

Apothekenpersonal wird priorisiert geimpft

Die Coronavirus-Impfverordnung soll in wenigen Tagen in Kraft treten. Ein Entwurf legt nun die Priorisierung von Risiko- und Berufsgruppen hinsichtlich einer Covid-19-Impfung weiter fest. Darin ist geregelt, dass das Apothekenpersonal zwar mit erhöhter Priorität geimpft werden soll, allerdings werden viele andere Risiko- und Berufsgruppen vor ihnen geimpft. Apotheker, die allerdings in Impfzentren arbeiten, sollen mit als Erste geimpft werden.
Charlotte Kurz
16.12.2020  09:50 Uhr

Am gestrigen Dienstag trat bereits die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in Kraft, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sollte eigentlich auch eine weitere Verordnung, die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV), zum 15. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen. Allerdings ist diese Verordnung noch nicht in Kraft getreten, in wenigen Tagen soll sie jedoch veröffentlicht werden.

Bereits in einem früheren Referentenentwurf wurden Apotheken in einer letzten Gruppe an Einrichtungen genannt, die priorisiert eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 erhalten sollten, da sie in »zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen«. In diesem Entwurf hieß es, dass diese Regelung noch um die Stellungnahme der Länder ergänzt werden soll. Die ABDA forderte zuletzt genauere Angaben zur Priorisierung der einzelnen Personengruppen.

Im aktuellen Verordnungsentwurf sind die Apotheken erneut aufgelistet. Die Verordnung sieht in drei Paragrafen drei Prioritätsstufen vor. In Paragraf 2 sind Personen- und Berufsgruppen mit »höchster Priorität«, in Paragraf 3 Personen mit »hoher Priorität« und in Paragraf 4 Gruppen mit »erhöhter Priorität« aufgelistet. Dort sind auch die Apotheker zu finden. Konkret heißt es in Absatz 5: »Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.«

Drei Prioritätsstufen

Als Erstes geimpft werden sollen laut aktuellem Verordnungsentwurf Über-80-Jährige, Bewohner in stationären Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeheimen, aber auch Personen, die in ambulanten Pflegediensten betreut werden. Zudem ist bereits in der ersten Gruppe medizinisches Personal genannt, das ein sehr hohes Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 hat, also vor allem Personen, die in Notaufnahmen, Rettungsdiensten oder Impfzentren arbeiten, aber auch beispielsweise in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin. 

In der zweiten Gruppe sind alle Personen, die über 70 Jahre alt sind, zudem Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren wie Trisomie 21, Demenz, Organtransplantationen aufgelistet. Zudem sollen enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen oder schwangeren Personen geimpft werden. In dieser Gruppe sind allerdings auch Personen, die in Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünfte untergebracht sind, aufgezählt, zudem medizinisches Personal, das ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus hat. Auch Personen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind hier gelistet.

In der dritten Gruppe, in die auch das Apothekenpersonal gefällt sind Über-60-Jährige gelistet, aber auch weitere Risikogruppen mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren wie etwa Adipositas, Nieren- und Lebererkrankungen, HIV-Infektin, Diabetes, Herzinsuffizienz, aber auch Autoimmun-, Krebs oder zerebrovaskuläre Erkrankungen. Auch Personen mit rheumatischen Erkrankungen oder Asthma zählen darunter. Zusätzlich ist hier medizinisches Personal mit niedrigem Expositionsrisiko aufgeführt. Allerdings sind hier noch viele weitere Berufsgruppen aufgezählt, unter anderem Feuerwehr, Polizei, aber auch Justiz, Wasser- und Energieversorgung oder Abfallwirtschaft, aber auch Erzieher und Lehrer oder Personen, die im Einzelhandel tätig sind.

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