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Coronavirus-Impfverordnung

Impfpriorisierungen treten rückwirkend in Kraft

Auf dem Weg zur Normalität werden Impfungen gegen Covid-19 dringend benötigt. Mit einer entsprechenden Verordnung regelt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass zuerst gefährdete Personen und medizinisches Personal geimpft werden. Auch Apotheker werden geimpft, allerdings erst in einer dritten Gruppe. Die Verordnung wird am heutigen Freitag veröffentlicht und tritt rückwirkend in Kraft.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 18.12.2020  14:04 Uhr

Eigentlich hätte die Coronavirus-Impfverordnung bereits vor drei Tagen in Kraft treten sollen. Allerdings wurde erst am gestrigen Donnerstag die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Priorisierung von Covid-19-Impfungen offiziell veröffentlicht. Da sich die Impfverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium auf dieses Dokument bezieht, wird die Rechtsverordnung erst heute veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft. Damit wird es auch höchste Zeit, denn bereits nächste Woche wird aller Voraussicht nach der Biontech/Pfizer Impfstoff als erster Impfstoff gegen Covid-19 von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. Die Impfungen in Deutschland sollen demnach am 27. Dezember beginnen.

»Die Schwächsten zu schützen, dass ist das erste Ziel unserer Impfkampagne«, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verordnung sieht demnach vor, zuallererst Über-80-Jährige und Bewohner von Pflegeheimen sowie Pflegeheimpersonal zu impfen. Dies dauert laut Spahn ein bis zwei Monate, bis dieses Ziel erreicht sein wird. Danach soll das Angebot auf weitere Personen –und Berufsgruppen ausgeweitet werden. »Der Winter wird noch lang, wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen«, bekräftigte Spahn. Es gebe mit der Zulassung aber Hoffnung, auch die Zulassung des Impfstoffs von Moderna stehe bald an. Zudem besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass im ersten Quartal 2021 auch die Zulassung der Kandidaten von Curevac und AstraZeneca erfolgen kann, erklärte Spahn.

Apothekenpersonal immer noch in dritter Prioritätsgruppe

In einem Verordnungsentwurf, der diese Woche bekannt wurde, sah der Gesetzgeber vor, dass auch das Apothekenpersonal priorisiert geimpft werden soll. Allerdings erst nachdem vor allem Risikogruppen und medizinisches Personal an der Reihe waren. In der jetzigen letzten Fassung der Verordnung wurde an dieser Regelung nichts mehr geändert.

Allerdings gab es andere Änderungen in der Verordnung. Über die ersten Details der drei Prioritätsgruppen hatte die PZ bereits berichtet. Polizeikräfte, die einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, rutschen demnach eine Kategorie weiter nach vorne. Ursprünglich sollte die Polizei gemeinsam mit beispielsweise Lehrern oder auch den Apothekern in der dritten Gruppe geimpft werden, jetzt sollen einige Polizisten bereits in der zweiten Stufe geimpft werden. Spahn begründete diese Entscheidung so, dass sich Polizisten bei Einsätzen oder Demonstrationen nicht aussuchen könnten, mit wem sie es zu tun haben. Aus diesem Grund sollen auch sie stärker geschützt werden. Eine weitere Änderung ist, dass Pflegepersonal, dass sich um Menschen mit geistigen Behinderungen kümmert nicht mehr in die erste, sondern in die zweite Gruppe fällt. Lediglich Pflegepersonal, dass sich um Ältere und pflegebedürftige Menschen kümmert, die keine geistigen Behinderungen haben, soll als Erstes geimpft werden.

Priorisierung für Personen im Lebensmitteleinzelhandel

Zudem sollen mit hoher Priorität, also in dritter Stufe, nur noch Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind und nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen, alle Personen im Einzelhandel geimpft werden. In der gleichen Gruppe werden auch Personen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen genannt. Im Referentenentwurf hieß es hier noch konkreter: »Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie«.

Neu ist auch, dass in Paragraf 5 der Verordnung nun steht: »Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits eine erste Schutzimpfung erhalten haben, hat Priorität vor dem Beginn der Schutzimpfung weiterer Personen, die noch keine Schutzimpfung erhalten haben.«

Verordnung folgt der STIKO-Empfehlung

Zur Priorisierung erläuterte der Minister: »Wir haben uns weitestgehend an die STIKO-Empfehlung gehalten«. Über die Empfehlungen der STIKO hatte die PZ bereits ausführlich berichtet. Mit der Verordnung steht nun die rechtliche Grundlage für das Impfen gegen Covid-19. Die Impfungen sollen in Impfzentren stattfinden, zudem können mobile Impfteams auch in Pflegeheimen vor Ort Impfungen durchführen. Die Impfzentren sind laut Verordnung Ländersache und werden durch die Bundesländer organisiert. Allerdings kann auch der Bund eigene Impfzentren betreiben, etwa für Beschäftigte des Bundes und Personen, die als »Funktionsträger in relevanter Position tätig sind«. Damit könnten auch Politiker gemeint sein.

Umfassende Impfdokumentation geplant

Geregelt ist zudem, dass eine umfassende »Impfsurveillance« stattfinden soll. Die folgenden Daten sollen dabei an das Robert-Koch-Institut (RKI) ermittelt werden: Patienten-Pseudonym, Geburtsdaten, Geschlecht, PLZ und Landkreis der zu impfenden Person, Kennnummer des Impfzentrums, Datum der Impfung, Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst – oder Folgeimpfung), aber auch impfstoffspezifische Informationen wie etwa der Produkt- oder Handelsname und die Chargennummer. Die Daten sollen über ein elektronisches Melde- und Informationssystem übermittelt werden.

Da Schritt für Schritt verschiedene Personen- und Berufsgruppen geimpft werden sollen, gelte das »Don‘t call us, we‘ll call you« Prinzip, nachdem auch das britische Gesundheitssystem die Personen, die an der Reihe sind, ihre Impfung zu erhalten, informiert. Laut Verordnung ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die telefonische und digitale Terminvereinbarung verantwortlich. Zug um Zug werde jeder per Einladungsverfahren über die Möglichkeit geimpft zu werden, informiert, so Spahn.

Der nächste Schritt ist jetzt laut Spahn: »Wir wollen in den nächsten Tagen mit den Ländern und der EU Lieferpläne vereinbaren«, betonte Spahn. Dieser soll in den kommenden Wochen für Planungssicherheit sorgen.

Kritik an der Verordnung

Spahn kündigte bereits an, dass die heute in Kraft tretende Verordnung in Zukunft angepasst werde. Beispielsweise wenn ein weiterer Impfstoff zugelassen werden wird, dann gibt es hier nochmals »Anpassungsbedarf«, so Spahn. Aus den Gründen der Flexibilität benötige es auch diese Form der Verordnung, erklärte der Minister. Kritik kommt von der Opposition.  Die FDP-Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecherin Christine Aschenberg-Dugnus erklärt, dass die  Rechtsverordnung zur Impfpriorisierung nicht hinreichend konkretisiert sei und vor Gericht angefochten werden könne. Sie fordert: »Deswegen braucht es ein Gesetz, statt nur einer Verordnung. Die FDP-Fraktion ist hier in Vorleistung getreten und hat im Deutschen Bundestag einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser berücksichtigt nicht den Stellenwert eines Berufs, sondern das bessere Verhindern von Todesfällen sowie einen stärkeren Schutz der Intensivstationen vor Überlastung. Leider hat sich die Bundesregierung gegen eine solche rechtssichere demokratische Entscheidung im Parlament entschieden, das ist fahrlässig.« Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags erklärte Anfang Dezember in einer Ausarbeitung die Notwendigkeit dieser rechtlichen Regelung im Rahmen eines »förmlichen Gesetzes«.

Die Verordnung wird heute von Spahn unterschrieben, soll dann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und wird rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft treten. Mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag oder mit Ablauf des 31. März 2021 soll die Verordnung außerkraft treten.

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