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Coronavirus-Impfverordnung

Impfpriorisierungen treten rückwirkend in Kraft

Auf dem Weg zur Normalität werden Impfungen gegen Covid-19 dringend benötigt. Mit einer entsprechenden Verordnung regelt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass zuerst gefährdete Personen und medizinisches Personal geimpft werden. Auch Apotheker werden geimpft, allerdings erst in einer dritten Gruppe. Die Verordnung wird am heutigen Freitag veröffentlicht und tritt rückwirkend in Kraft.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 18.12.2020  14:04 Uhr

Kritik an der Verordnung

Spahn kündigte bereits an, dass die heute in Kraft tretende Verordnung in Zukunft angepasst werde. Beispielsweise wenn ein weiterer Impfstoff zugelassen werden wird, dann gibt es hier nochmals »Anpassungsbedarf«, so Spahn. Aus den Gründen der Flexibilität benötige es auch diese Form der Verordnung, erklärte der Minister. Kritik kommt von der Opposition.  Die FDP-Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecherin Christine Aschenberg-Dugnus erklärt, dass die  Rechtsverordnung zur Impfpriorisierung nicht hinreichend konkretisiert sei und vor Gericht angefochten werden könne. Sie fordert: »Deswegen braucht es ein Gesetz, statt nur einer Verordnung. Die FDP-Fraktion ist hier in Vorleistung getreten und hat im Deutschen Bundestag einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser berücksichtigt nicht den Stellenwert eines Berufs, sondern das bessere Verhindern von Todesfällen sowie einen stärkeren Schutz der Intensivstationen vor Überlastung. Leider hat sich die Bundesregierung gegen eine solche rechtssichere demokratische Entscheidung im Parlament entschieden, das ist fahrlässig.« Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags erklärte Anfang Dezember in einer Ausarbeitung die Notwendigkeit dieser rechtlichen Regelung im Rahmen eines »förmlichen Gesetzes«.

Die Verordnung wird heute von Spahn unterschrieben, soll dann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und wird rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft treten. Mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag oder mit Ablauf des 31. März 2021 soll die Verordnung außerkraft treten.

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