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Coronavirus-Impfverordnung

Impfpriorisierungen treten rückwirkend in Kraft

Auf dem Weg zur Normalität werden Impfungen gegen Covid-19 dringend benötigt. Mit einer entsprechenden Verordnung regelt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass zuerst gefährdete Personen und medizinisches Personal geimpft werden. Auch Apotheker werden geimpft, allerdings erst in einer dritten Gruppe. Die Verordnung wird am heutigen Freitag veröffentlicht und tritt rückwirkend in Kraft.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 18.12.2020  14:04 Uhr

Priorisierung für Personen im Lebensmitteleinzelhandel

Zudem sollen mit hoher Priorität, also in dritter Stufe, nur noch Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind und nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen, alle Personen im Einzelhandel geimpft werden. In der gleichen Gruppe werden auch Personen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen genannt. Im Referentenentwurf hieß es hier noch konkreter: »Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie«.

Neu ist auch, dass in Paragraf 5 der Verordnung nun steht: »Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits eine erste Schutzimpfung erhalten haben, hat Priorität vor dem Beginn der Schutzimpfung weiterer Personen, die noch keine Schutzimpfung erhalten haben.«

Verordnung folgt der STIKO-Empfehlung

Zur Priorisierung erläuterte der Minister: »Wir haben uns weitestgehend an die STIKO-Empfehlung gehalten«. Über die Empfehlungen der STIKO hatte die PZ bereits ausführlich berichtet. Mit der Verordnung steht nun die rechtliche Grundlage für das Impfen gegen Covid-19. Die Impfungen sollen in Impfzentren stattfinden, zudem können mobile Impfteams auch in Pflegeheimen vor Ort Impfungen durchführen. Die Impfzentren sind laut Verordnung Ländersache und werden durch die Bundesländer organisiert. Allerdings kann auch der Bund eigene Impfzentren betreiben, etwa für Beschäftigte des Bundes und Personen, die als »Funktionsträger in relevanter Position tätig sind«. Damit könnten auch Politiker gemeint sein.

Umfassende Impfdokumentation geplant

Geregelt ist zudem, dass eine umfassende »Impfsurveillance« stattfinden soll. Die folgenden Daten sollen dabei an das Robert-Koch-Institut (RKI) ermittelt werden: Patienten-Pseudonym, Geburtsdaten, Geschlecht, PLZ und Landkreis der zu impfenden Person, Kennnummer des Impfzentrums, Datum der Impfung, Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst – oder Folgeimpfung), aber auch impfstoffspezifische Informationen wie etwa der Produkt- oder Handelsname und die Chargennummer. Die Daten sollen über ein elektronisches Melde- und Informationssystem übermittelt werden.

Da Schritt für Schritt verschiedene Personen- und Berufsgruppen geimpft werden sollen, gelte das »Don‘t call us, we‘ll call you« Prinzip, nachdem auch das britische Gesundheitssystem die Personen, die an der Reihe sind, ihre Impfung zu erhalten, informiert. Laut Verordnung ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die telefonische und digitale Terminvereinbarung verantwortlich. Zug um Zug werde jeder per Einladungsverfahren über die Möglichkeit geimpft zu werden, informiert, so Spahn.

Der nächste Schritt ist jetzt laut Spahn: »Wir wollen in den nächsten Tagen mit den Ländern und der EU Lieferpläne vereinbaren«, betonte Spahn. Dieser soll in den kommenden Wochen für Planungssicherheit sorgen.

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