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Bundestag
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GKV-Spargesetz zwischen Sektkorken und Notbremse

Für die Opposition ist das GKV-Spargesetz ein Angriff auf die Sozialsysteme, die Regierung verteidigt das Werk als notwendiges Maßnahmenpaket gegen steigende Kosten. Die PZ berichtet live aus der Debatte, die hitzig geführt wird – inklusive Ordnungsruf für die AfD.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 10.07.2026  10:50 Uhr

Ordnungsruf für Rechtspopulisten

Für einen Eklat sorgte AfD-Mann Martin Sichert. Es werde nirgends gespart, vielmehr werde die Daseinsvorsorge beschnitten. Menschen würden sterben, weil sie keine zeitnahe Behandlung bekämen, die Krankenhausbudgets würden um 5,5 Milliarden Euro gekürzt. Im ländlichen Raum drohe ein »unkontrollierter Kahlschlag« in der Versorgung. »Jeder, der für dieses Gesetz stimmt, wird Tausende Menschenleben auf dem Gewissen haben«, so Sichert, der eine namentliche Abstimmung beantragt. Bundestagpräsidentin Julia Klöckner (CDU) schritt ein. Der Vorwurf sei ein unparlamentarisches Vorgehen und ein persönlicher Angriff. Sie erteilte Sichert einen Ordnungsruf.

In einer Zwischenfrage warf die Grüne Kirsten Kappert-Gonther ein, ob der Regierung der »Angriff auf die psychische Gesundheit« der Menschen bewusst sei; die Versorgung werde auch dort stark beschnitten. Das Gesetz produziere »mehr individuelles Leid, mehr Chronifizierung, mehr Arbeitsunfähigkeit«, so Kappert-Gonther. Gesundheitsministerin Warken antwortete, das System müsse grundsätzlich angeschaut werden, der Zugang zur Versorgung müsse verbessert, das Versorgungsproblem aber an anderer Stelle gelöst werden, nicht mit dem Spargesetz. Man müsse gemeinsam nach einem Weg suchen. Während der Aussprache versammelten sich Hunderte Demonstrierende vor dem Reichstag.

Verfassungsklage scheitert

Dass das Gesetz nun geräuschlos den Bundesrat passiert, ist alles andere als sicher. Der Bundestag muss zunächst eine Fristverkürzungsbitte beim Bundesrat einreichen. Zwar will sich die Länderkammer trotz verkürzter Frist mit dem Gesetz befassen – gegebenenfalls aber den Vermittlungsausschuss anrufen.

Dass das Gesetz den Bundestag passieren würde, war gestern wahrscheinlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) grünes Licht für die schnelle Abstimmung gegeben hatte. Grüne und Linke hatten erfolglos versucht, diese per Eilantrag in Karlsruhe zu verhindern; den Abgeordneten bleibe zu wenig Zeit, die Änderungen vor der Abstimmung zu prüfen und zu beraten.

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