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Eilanträge abgelehnt
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Karlsruhe gibt grünes Licht für Spargesetz-Beschluss

Der Bundestag kann morgen über das umstrittene GKV-Sparpaket abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies die Eilanträge von Janosch Dahmen und Ates Gürpinar ab, mit denen das Gesetzgebungsverfahren gestoppt werden sollte. Die Gesundheitssprecher der Grünen- beziehungsweise der Linken-Fraktion hatten die Klage gestern eingereicht.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.07.2026  13:35 Uhr

Mit Beschlüssen vom heutigen Tag habe der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt, teilt das Gericht mit. Und: »Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg.« Die Begründung werde den Antragstellern gesondert übermittelt.

Dahmen und Gürpinar hatten argumentiert, sich in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt zu sehen. Es bleibe schlicht zu wenig Zeit, sich mit den zahlreichen Änderungen zum GKV-Spargesetz auseinanderzusetzen, das morgen im Bundestag beschlossen werden soll.

Sie hatten sich auf einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahr 2023 bezogen, bei dem das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiesetz wegen zu wenig Beratungszeit gestoppt worden war. Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollten sie erreichen, dass der Bundestag nicht wie geplant am morgigen 10. Juli abstimmt, sondern erst nach der Sommerpause.

Dahmen ließ dazu wissen: »Ich respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich. Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung dieses Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden. Politisch ist sie es nicht.«

Linke: Bittere Nachricht

Etwa stelle sich weiter die Frage, »welche Anforderungen künftig an eine sorgfältige parlamentarische Beratung so weitreichender Gesetze zu stellen sind«.  Unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens sei er überzeugt, dass es richtig war, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. »Das Bundesverfassungsgericht hat heute über den Eilantrag entschieden. Die politische Verantwortung für die Folgen dieses Gesetzes trägt die Koalition.«

Gürpinar teilte mit, die Karlsruher Entscheidung sei »eine bittere Nachricht für Millionen Versicherte, Patient*innen und Beschäftigte im Gesundheitswesen«. Die Bundesregierung bringe ein »handwerklich mangelhaftes Gesetz durch, missachtet Kritik und demokratische Gepflogenheiten und nimmt verheerende Folgen für die gesundheitliche Versorgung in Kauf«. Gürpinar betonte: »Das ist politisch verantwortungslos.«

Mit der Entscheidung ende der Widerstand gegen das Verfahren nicht, sondern er beginne erst. »Denn unser Gesundheitssystem braucht Veränderungen, aber keine schlechtere Versorgung und zusätzliche Belastung.«

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