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DVPMG-Beschluss

Bundestag beschließt wichtige E-Rezept-Regelungen

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) beschlossen. Teil des Gesetzes sind für die Apotheker wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts, beispielsweise ein Zuweisungs- und Makelverbot der E-Rezept-Codes oder Klarstellungen hinsichtlich der geplanten, staatlichen E-Rezept-App.
Benjamin Rohrer
06.05.2021  17:08 Uhr
Bundestag beschließt wichtige E-Rezept-Regelungen

Mit dem DVPMG wollen die Bundesregierung und der Bundestag insbesondere die Digitalisierung in der Pflege befördern. Gesundheits-Apps, sogenannte Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs), sollen künftig auch in der Pflege zur Anwendung kommen – ähnlich wie die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) im Rest des Gesundheitswesens. Für die DiPAs sind im DVPMG auch Regelungen zur Erstattung getroffen worden. Aber auch der Einsatz der DiGAs soll erweitert werden, indem Versicherte künftig ihre DiGA-Daten in der elektronischen Patientenakte (EPA) speichern können. Zugleich soll der Datenschutz für DiGAs durch ein verpflichtendes Zertifikat gestärkt werden.

Das Gesetz enthält auch einige wichtige Regelungen für Apotheker. Hier ein Überblick:

  • Künftig sollen die auf E-Rezepte verweisenden Codes (»Token«) dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt werden . Mit den DataMatrix-Codes befähigen die Patienten in Zukunft die Apotheke ihrer Wahl, das E-Rezept von einem zentralen Server zu laden und zu beliefern. Bislang galt ein Makelverbot aber nur für das E-Rezept selbst. Außerdem werden Bußgelder von bis zu 20.000 Euro festgelegt, wenn gegen die Verbote verstoßen wird.
  • Die Kassen werden verpflichtet, bis zum Jahresbeginn 2022 ein Verfahren zu entwickeln , mit dem die Versicherten leichter auf die geplante, staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Bislang ist vorgesehen, dass zur Nutzung der App die elektronische Gesundheitskarten (EGK) und Smartphones verwendet werden müssen, die eine sogenannte NFC-Technologie verwenden. Diese Technologie ist jedoch nicht weit verbreitet.
  • Versicherte sollen künftig Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufen können, beispielsweise wenn der E-Rezept-Token nicht vorliegt.
  • Auch bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, E-Rezepte einzulösen.
  • Die Gematik erhält den Auftrag, die Telematik-Infrastruktur (TI) weiterzuentwickeln. Konkret sollen »Zukunftskonnektoren« entwickelt werden. Und die Kassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten »digitale Identitäten« zur Identifizierung in der TI zu entwickeln. Auch Leistungserbringer wie Apotheker und Ärzte sollen solche digitalen Identitäten erhalten. Die Gematik selbst hatte zuletzt für eine Weiterentwicklung der TI unter dem Namen »TI 2.0« geworben. Hier finden Sie Details zu den Plänen.
  • Der elektronische Medikationsplan (EMP) wird innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt, die nicht mehr auf der EGK gespeichert wird. Genau wie bei der elektronischen Patientenakte können Versicherte dann über ihre persönliche digitale Benutzeroberfläche auch auf diese digitalen Anwendungen selbstständig zugreifen. Die PZ hatte kürzlich darüber berichtet, dass der EMP bislang so gut wie gar nicht zur Anwendung kommt, auch weil das Identifizierungsverfahren sowie das Speicherverfahren in Verbindung mit der EGK zu kompliziert ist.
  • Jeder Versicherte soll Rezept- und Dispensierinformationen in seiner EPA einstellen und diese dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie nutzen können.
  • Z ugriffsrechte der Apotheken auf die Versichertendaten aus den DiGAs . Die zusätzlichen Informationen sollen die Pharmazeuten bei der Beratung unterstützten – sofern der Patient das wünscht. 
  • Der Deutsche Apothekerverband (DAV) soll der Gematik sein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken übermitteln sowie die Gesellschaft über etwaige Änderungen darin informieren.

Das DVPMG wurde durch die Zustimmung der Regierungsfraktionen und der Grünen mehrheitlich beschlossen. Die FDP enthielt sich. Linke und AfD stimmten dagegen. Das Vorhaben muss allerdings noch ein zweites Mal im Bundesrat besprochen werden, zustimmungspflichtig ist es aber nicht.

Bei der heutigen Diskussion des Gesetzes warb insbesondere CDU-Politiker Tino Sorge für das DVPMG. Der in seiner Fraktion für digitale Gesundheitsthemen zuständige Sorge kündigte gleichzeitig an, dass dies nicht das letzte Digitalisierungsgesetz sei. Insbesondere zum Thema Datennutzung würden weitere Regelungen nötig. Der AfD-Politiker Uwe Witt ging hart ins Gericht mit der Gematik, die durch das DVPMG mit mehreren neuen Aufträgen beliehen wird. Witt hinterfragte, warum die Gematik »Dienstleister und Genehmigungsbehörde« gleichzeitig sei. Er kritisierte auch, dass die Gematik zu 100 Prozent beitragsfinanziert sei, gleichzeitig aber vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) kontrolliert wird.

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