Bundestag beschließt wichtige E-Rezept-Regelungen |
Benjamin Rohrer |
06.05.2021 17:08 Uhr |
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das DVPMG beschlossen und somit auch mehrere wichtige mit dem E-Rezept verbundene Regelungen. / Foto: imago images/Political-Moments
Mit dem DVPMG wollen die Bundesregierung und der Bundestag insbesondere die Digitalisierung in der Pflege befördern. Gesundheits-Apps, sogenannte Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs), sollen künftig auch in der Pflege zur Anwendung kommen – ähnlich wie die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) im Rest des Gesundheitswesens. Für die DiPAs sind im DVPMG auch Regelungen zur Erstattung getroffen worden. Aber auch der Einsatz der DiGAs soll erweitert werden, indem Versicherte künftig ihre DiGA-Daten in der elektronischen Patientenakte (EPA) speichern können. Zugleich soll der Datenschutz für DiGAs durch ein verpflichtendes Zertifikat gestärkt werden.
Das Gesetz enthält auch einige wichtige Regelungen für Apotheker. Hier ein Überblick:
Das DVPMG wurde durch die Zustimmung der Regierungsfraktionen und der Grünen mehrheitlich beschlossen. Die FDP enthielt sich. Linke und AfD stimmten dagegen. Das Vorhaben muss allerdings noch ein zweites Mal im Bundesrat besprochen werden, zustimmungspflichtig ist es aber nicht.
Bei der heutigen Diskussion des Gesetzes warb insbesondere CDU-Politiker Tino Sorge für das DVPMG. Der in seiner Fraktion für digitale Gesundheitsthemen zuständige Sorge kündigte gleichzeitig an, dass dies nicht das letzte Digitalisierungsgesetz sei. Insbesondere zum Thema Datennutzung würden weitere Regelungen nötig. Der AfD-Politiker Uwe Witt ging hart ins Gericht mit der Gematik, die durch das DVPMG mit mehreren neuen Aufträgen beliehen wird. Witt hinterfragte, warum die Gematik »Dienstleister und Genehmigungsbehörde« gleichzeitig sei. Er kritisierte auch, dass die Gematik zu 100 Prozent beitragsfinanziert sei, gleichzeitig aber vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) kontrolliert wird.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.