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Kleine Anfrage der FDP

Bundesregierung sieht hohes Interesse an Apps auf Rezept

Ärzte können seit Kurzem Apps auf Rezept verschreiben. Doch erfüllen die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) die Erwartungen der Bundesregierung? Die FDP-Fraktion im Bundestag hakte nach.
Jennifer Evans
05.05.2021  12:00 Uhr
Bundesregierung sieht hohes Interesse an Apps auf Rezept

Die Erwartungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in die neue Versorgungsform mit Apps waren von Anfang an hoch. Einsatzgebiete für die sogenannten DiGAs sieht das Ministerium nämlich viele. Sie reichen von Bereichen der Diabetologie, Kardiologie und Logopädie bis hin zu Psychotherapie und Physiotherapie. Die Frage ist nur, hat sich das Angebot bei den Versicherten in den ersten Monaten tatsächlich etabliert und erfüllen die technischen Helfer die Erwartungen, die das Ministerium in sie gesetzt hat? Weil dieses Thema der FDP-Fraktion im Bundestag so unter den Nägeln brannte, hat sie sich bei der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage danach erkundigt.

In der Antwort an die Abgeordneten um Katrin Helling-Plahr heißt es nun, das BMG »steht hierzu im engen Austausch mit dem BfArM, den Institutionen der Selbstverwaltung, den Herstellerverbänden und Vertreterinnen und Vertretern der Patientinnen und Patienten«. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kommt ins Spiel, weil die digitalen Anwendungen erst dann als Kassenleistung gelten, wenn das Bundesinstitut sie in seinem DiGA-Verzeichnis aufgenommen hat. Dafür müssen sie vorab eine Prüfung auf Funktion, Qualität und Datensicherheit durchlaufen.

BMG sieht Verbesserung der Versorgung

Nach Auffassung der Bundesregierung läuft es rund um die DiGAs aktuell gar nicht mal so schlecht: »Eine erste Bewertung des Prüfverfahrens beim BfArM zeigt bereits jetzt, dass digitale Gesundheitsanwendungen in vielen Versorgungsbereichen wie etwa der Kardiologie, der Neurologie, der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, der Psychotherapie oder der Physiotherapie einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung leisten können.«

Inzwischen dürfen die Ärzte für zwölf solcher Smartphone-Apps oder browserbasierten Internetanwendungen ein Rezept ausstellen. Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Bluthochdruck können die DiGAs auch in der Apotheke eine Rolle spielen. Denn auf Wunsch des Patienten sollen die Pharmazeuten nun die Daten aus der App mit in ihre Beratung einbeziehen. Als eine weitere heilberufliche Leistung sieht das BMG diesen Service aber nicht.

Bei Weitem nicht alle Apps landen gleich auf der BfArM-Liste. So haben in der Zeit von Mai 2020 bis Januar 2021 insgesamt 25 Hersteller ihre Anträge zurückgezogen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt. Als Gründe dafür nennt sie unter anderem »Mängel etwa hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit oder Qualität«, die sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten aus dem Weg räumen ließen. Trotzdem verdeutliche »das Beratungs- als auch das Antragsgeschehen ein hohes Interesse an dem Verfahren«, heißt es.

Diese Punkte hatten auch im Vorfeld immer wieder zu Diskussionen geführt: Während Kassen und Ärzte Befürchtungen hinsichtlich der Qualität der digitalen Medizinprodukte hatten, kritisierten die Hersteller die hohen Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Interoperabilität. Ein weiterer Streitpunkt waren die Kosten, weil die Hersteller derzeit im ersten Jahr nach Markteinführung den Preis für ihr Produktfrei festlegen dürfen. Wie die PZ bereits berichtet hatte, schmeckt das insbesondere den Kassen gar nicht.

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