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Juristische Bedenken

Versender blockieren EGK-Lösung für das E-Rezept

Während immer mehr E-Rezepte in den Apotheken landen, bleibt eine zentrale Frage offen: Welches Transportmedium wird der Königsweg für die E-Verordnungen? Leicht zugänglich wäre die elektronische Gesundheitskarte (EGK). Nach PZ-Informationen drohen die Arzneimittel-Versender für diesen Fall allerdings mit juristischen Konsequenzen, weil sie sich benachteiligt fühlen. Das BMG lässt die Angelegenheit prüfen.
Benjamin Rohrer
09.05.2022  12:30 Uhr

Für das E-Rezept hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein wichtiges Ziel: Es muss einen Mehrwert schaffen – sowohl für die Patienten als auch für Ärzte und Apotheker. Dass nach Einführung des digitalen Verordnungssystems statt Muster-16-Rezepten künftig ausgedruckte QR-Codes ausgestellt werden, will Lauterbach verhindern, weil dies keinen Mehrwert habe. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass es in der Vor-Ort-Versorgung genau dazu kommen wird. Denn die Frage des Transportmediums für das E-Rezept ist nach wie vor problembehaftet.

Gematik-App für viele nicht zugänglich

Worum geht es konkret? In der (gesetzlichen) Konzeption des neuen Verordnungssystems ist als rein digitaler Übertragungsweg eine Smartphone-App vorgesehen, die von der Gematik entwickelt und herausgegeben wurde. Die App ist fertig, das Verordnungssystem steht auch weitestgehend. Allerdings ist die Gematik-App für die allermeisten GKV-Patienten nicht nutzbar. Denn: Um sich in der App zu identifizieren, benötigen die Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (EGK), die die sogenannte NFC-Technologie ermöglicht und gleichzeitig ein Smartphone, das diese Technologie ebenfalls unterstützt. Wenn man die EGK an das Smartphone hält, wird man als Nutzer identifiziert. Das Problem ist allerdings, dass nur ein Bruchteil der GKV-Versicherten beide Vorgaben gleichzeitig erfüllen kann. Die Austeilung der NFC-fähigen Gesundheitskarten seitens der Kassen läuft weiterhin schleppend und insbesondere im älteren Teil der Bevölkerung dürfte die NFC-Technologie wenig bekannt sein.

Eine Lösung dieses Problems zeichnete sich Ende 2021 ab: Der Bundestag beauftragte die Gematik mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit GKV-Versicherte die Apotheken mittels EGK berechtigen, auf ihre E-Rezepte zuzugreifen. Und die Gematik hat geliefert: Eine Sprecherin bestätigte gegenüber der PZ, dass man die Übertragungsvariante fristgerecht zum Dezember des vergangenen Jahres technisch spezifiziert habe, es gebe keinerlei technische Umsetzungsprobleme. Nach Informationen der PZ kam das Projekt »E-Rezept mittels EGK« aber zum Stillstand. Auch die Gematik bestätigt, dass die Übertragungslösung seitdem im Bundesgesundheitsministerium hinsichtlich »rechtlicher Fragen« geprüft werde.

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