Das E-Rezept via EGK – eine Lösung vieler Probleme |
Schon bald soll es möglich sein, E-Rezepte in der Apotheke auch über die elektronische Gesundheitskarte abzurufen. / Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Laut Patientendatenschutzgesetz (PDSG) sollen Ärzte ab dem 1. Januar 2022 nur noch über das neue, digitale Verordnungssystem (kurz: E-Rezept) apothekenpflichtige Arzneimittel verordnen. Da aber insbesondere viele Arztpraxen noch nicht ausreichend technisch vorbereitet sind, wird sich die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes weit ins Jahr 2022 verschieben. Für die Mediziner gilt dann ein Ausnahmetatbestand im PDSG, der den Ärzten zusichert, dass sie weiterhin auf Muster-16-Rezepten verordnen können, wenn sie technische Probleme haben.
Doch auch aus Sicht der Patienten gibt es noch viele offene Fragen. Vorgesehen ist, dass Patienten ihre Verordnungen künftig in Form eines Data-Matrix-Codes in die Apotheke bringen – entweder gänzlich digital über die E-Rezept-App der Gematik oder haptisch in Form eines Ausdrucks dieser Codes. Doch insbesondere bei der digitalen Smartphone-Übermittlung gibt es Probleme: Denn dafür sind moderne elektronische Gesundheitskarten und Smartphones nötig, über die nur ein Bruchteil der GKV-Versicherten verfügt. Und auch bei den neuartigen Code-Ausdrucken stellt sich die Frage, ob insbesondere ältere Menschen den Medienbruch verstehen, akzeptieren, mitmachen und in ihren Versorgungsalltag integrieren.
Aber vielleicht wird bald ein drittes Verfahren zur E-Rezept-Übermittlung hinzukommen, das über ein Medium funktioniert, welches von allen GKV-Versicherten tagtäglich benutzt wird: die elektronische Gesundheitskarte. Denn mit dem Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) hat der Bundestag im Mai dieses Jahres einen Passus beschlossen, der genau das vorsieht: Demnach muss die Gematik bis zum 1. Dezember dieses Jahres ein Verfahren ermöglichen, das es Heilberuflern ermöglicht, mithilfe der EGK der Versicherten auf elektronische Arzneimittelverordnungen zuzugreifen.
Die PZ hat bei der Gematik nachgefragt, wie der Arbeitsstand in dieser Angelegenheit ist. Eine Sprecherin stellte klar, dass die Vorgabe aus dem DVPMG nur die Spezifikationen betreffe – und keine fertig entwickelte Lösung. Heißt konkret: Die Gematik entwirft gerade das technische Konzept und System der Rezept-Übermittlung via EGK, die Umsetzung folgt danach. Die Sprecherin: »Eine Umsetzungsfrist gibt es im Gesetz nicht. Wir arbeiten bereits an der Spezifikation. Nach der aktuellen Planung werden wir das Dokument demnächst in die Vorabveröffentlichung und Kommentierung geben.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.