Das E-Rezept im EU-Vergleich |
Wie sind die Datenschutz-Anforderungen zur E-Rezept-Einlösung in anderen europäischen Ländern? / Foto: imago stock&people
Die Einführung des E-Rezepts kommt aus mehreren Gründen nicht voran. Neben einem Motivationsmangel der Ärzte führen auch technische Probleme und Datenschutz-Diskussionen dazu, dass es aus Patientensicht noch keine überzeugende (digitale) Lösung für das E-Rezept gibt – bis auf die Variante, die E-Rezept-Codes auf Papier auszudrucken. Mit Blick auf die technischen Hürden hakt es im Speziellen bei den Einlösewegen des E-Rezepts. Der digitale Königsweg sollte eigentlich die Einlösung über die Smartphone-App der Gematik werden. Hier gibt es aber ein überkomplexes Registrierungs- und Identifizierungsverfahren, das es den Patienten fast unmöglich macht, die Anwendung zu nutzen.
Konkret geht es darum, dass im SGB V (Paragraph 336) vorgeschrieben ist, dass die Identifizierung in der E-Rezept-App entweder über eine digitale Identität der Versicherten oder über einen sicheren Zugang via elektronische Gesundheitskarte (EGK) ermöglicht werden soll. Da es noch keine digitalen Identitäten gibt, bleibt ein sicherer EGK-Zugang. Bei der EGK wiederum ist das Problem, dass nur ein Bruchteil der GKV-Versicherten in Deutschland über eine PIN für die eigene EGK verfügt und sich somit nicht via Gesundheitskarte in der App anmelden kann. Hinzu kommt, dass man sich zur Registrierung auf die komplexe NFC-Technologie eingeschossen hat, bei der die Versicherten ihre EGK an das Smartphone halten müssen, um sich zu identifizieren. Zur Erinnerung: Nicht alle Smartphones sind zudem mit der NFC-Technologie ausgestattet.
Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick ins benachbarte, europäische Ausland: Wie gehen andere Länder, in denen das E-Rezept schon fester Bestandteil der Versorgung ist, mit der Einlösung und der Identifizierung der Patienten um? Gelten dort ähnlich hohe Anforderungen wie hierzulande?
Bei unseren Nachbarn in Österreich gibt es das E-Rezept seit dem 1. Juli dieses Jahres flächendeckend. Ärzte speichern die Verordnungen auf einem zentralen Server. Mit dem Stecken der E-Card können Patienten in der Apotheke die Apotheke damit beauftragen, die Rezepte zu beliefern. Die Patienten können auch einen (gescannten) QR-Code oder eine zwölfstellige Rezept-ID vorlegen, damit die Apotheke die Verordnung abruft. Zur digitalen Einlösung der E-Rezept-Codes müssen sich die Patienten erstmals mit einem Personalausweis bei einer Regierungsbehörde vorstellen, um sich dort für das ID-System »ID Austria« zu identifizieren. Ist die Identifizierung einmal erfolgt, können die Patienten alle weiteren E-Rezept-Einlösungen nach Passwort-Eingabe in der Smartphone-App problemlos durchführen. Anforderungen an die Hardware des Smartphones (wie etwa die NFC-Technologie) gibt es nicht.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.