Das E-Rezept im EU-Vergleich |
Interessant ist auch, dass Frankreich ein Verfahren verwendet, das der Datenschutz in Deutschland erst kürzlich untersagt hat. Mit der Gesundheitskarte »Carte Vitale«, die der Patient in die Lesegeräte der Apotheke steckt, wird die Apotheke befähigt, alle offenen E-Rezepte des Patienten einzusehen. Hierzulande hatten die Datenschützer dieses Verfahren abgelehnt, weil die Apothekenteams ohne PIN-Eingabe der Kunden möglicherweise Daten kriminell entwenden könnten. Zudem baut Frankreich derzeit eine Smartphone-App zur »Carte Vitale« auf, mit der künftig auch eine digitale Einlösung von Rezepten möglich sein soll.
Blickt man auf diese Ergebnisse, fällt zunächst auf, dass sich die Verfahren in den einzelnen Ländern stark ähneln. Nach einer erstmaligen Identifizierung mit hohem Sicherheitsniveau (via Ausweis oder Video-Ident) sind die nachfolgenden Nutzungen erleichtert möglich, meistens über eine Passwort-Eingabe. In keinem von uns geprüften Land werden Hardware-Anforderungen an die Nutzung des E-Rezept-Systems gestellt, wie es sie in Deutschland (NFC-Technologie) gibt. Zuträglich für die breite Nutzung der E-Rezept-Systeme in der Gesellschaft ist sicherlich, dass viele Länder ein zentrales, digitales und sektorenübergreifendes Identifizierungssystem haben, das die Bürger für mehrere Bereiche (Behörden, Patientenakte, E-Rezepte, etc.) nutzen können. Auch ein solches zentrales ID-Verfahren gibt es in Deutschland nicht.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.