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Atemschutzmasken

Vorsicht bei KN95-Masken

Eigenes Sortiment überprüfen

Das Gericht kann auf Antrag des Klägers den Beklagten verurteilen, neben der irreführenden Werbung auch den weiteren Verkauf solcher Masken zu unterlassen. Sollte der Händler gegen das Urteil verstoßen, drohen Ordnungsmittel, also Geldstrafen bis zu 250.000 Euro. Allerdings liegt die Größenordnung in der Praxis je Verstoß meist zwischen 500 bis 10.000 Euro. Das Geld erhält der Staat.

Die Wettbewerbszentrale empfiehlt allen Händlern, also auch Apotheken, Masken im eigenen Sortiment auf ihre Schutzstandards hin zu überprüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Werbeaussagen anzupassen. Denn falsche Aussagen zur Qualität der Masken führten nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern hätten auch unnötige Risiken für die Gesundheit der Verwender zur Folge.

Bundesregierung kaufte knapp eine Milliarde, teils mangelhafte, KN95-Masken

Auch die Bundesregierung kaufte in den ersten Monaten der Pandemie vor allem die chinesischen KN95-Masken, wie aus einer Antwort vom 21. August 2020 auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht. »Rund 1 Milliarde FFP2/KN95/FFP3-Masken im Wesentlichen chinesischer Herkunft« wurden im Zuge der Pandemie beschafft, heißt es darin. Die eingekauften Masken wurden anhand einer Checkliste vom TÜV Nord und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft, das Ergebnis ist erschreckend: Zum Stand 12. August 2020 wurden »über 5400 Prüfverfahren mittels Checklisten-Prüfung und über 3000 Laborprüfungen durchgeführt. 20 Prozent der geprüften Masken bestanden die Checklisten-Prüfung nicht.« Weiter heißt es »von den im Labor geprüften Masken (fast ausschließlich partikelfiltrierende Halbmasken) bestanden 40 Prozent nicht.« Laut Regierung würde aber sichergestellt, dass die mangelhaften Masken nicht in den Verkehr gebracht werden.

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