Tragen von medizinischen Masken wird zur Pflicht |
Bald dürfen beispielsweise im öffentlichen Personenverkehr nur noch medizinische Masken getragen werden. Darauf einigten sich am heutigen Dienstag die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). / Foto: Adobe Stock/cuhle-fotos
Bayern preschte bereits vor einer Woche vor: Dort gilt seit dieser Woche eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Eine solche Pflicht auf Bundesebene wird es jedoch zunächst nicht geben. Darauf einigten sich Bund und Länder in einer siebenstündigen Videokonferenz am Dienstag. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte diese, aufgrund des hohen Infektionsgeschehens und der Verbreitung der Mutation B1.1.7 aus Großbritannien, um einige Tage vorgezogen. Laut Medienberichten ist nun klar: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird trotzdem weiter verschärft.
So soll in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gelten, heißt es im Beschluss der Konferenz, die der PZ vorliegt. Der Grund dafür ist die Sorge um eine weitere Ausbreitung der ansteckenderen Virus-Mutationen. Bund und Länder einigten sich nun darauf, dass in Bus, Bahn und Geschäften nur noch OP-Masken, oder virenfilternde Masken wie etwa KN95- oder FFP2-Masken getragen werden dürfen. Auch in Gebetshäusern wie etwa Kirchen, Moscheen oder Synagogen soll die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Zudem wird in Situationen, »in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen« die Nutzung »medizinischer Masken angeraten«, so das Beschlusspapier. Damit ist der Gebrauch von einfachen Stoffmasken, auch Community-Masken im Personenverkehr oder in Geschäften nicht mehr zulässig.
Eine FFP2-Maskenpflicht wird jedoch für Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen eingeführt. Dort soll die ältere Bevölkerung geschützt werden. Zudem soll das Personal mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Pflegeheimen abgeschlossen sind, weiterhin mithilfe von Antigen-Schnelltests »mehrmals pro Woche« getestet werden.
Zudem soll der bereits bestehende Lockdown bis zum 14. Februar verlängert werden, so eine dpa-Mitteilung. Auch die allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen sind weiterhin gültig. Demnach dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person privat treffen. Schulen und Kitas bleiben außerdem zunächst bis zum 14. Februar geschlossen. Eine Notfallbetreuung werde allerdings sichergestellt. Über die Schulschließungen hatten Bund und Länder dem Vernehmen nach noch bis spät abends gestritten.
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