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Bund-Länder-Konferenz

Tragen von medizinischen Masken wird zur Pflicht

Um insbesondere die Verbreitung der ansteckenderen Coronavirus-Mutationen einzudämmen, sollen bald andere Regeln gelten. So soll das Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften nun Pflicht werden. Der Lockdown und weitere Einschränkungen werden zunächst befristet bis zum 14. Februar verlängert. Medienberichten zufolge einigten sich darauf am heutigen Dienstag Bund und Länder.
Charlotte Kurz
19.01.2021  16:46 Uhr

Bayern preschte bereits vor einer Woche vor: Dort gilt seit dieser Woche eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Eine solche Pflicht auf Bundesebene wird es jedoch zunächst nicht geben. Darauf einigten sich Bund und Länder in einer siebenstündigen Videokonferenz am Dienstag. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte diese, aufgrund des hohen Infektionsgeschehens und der Verbreitung der Mutation B1.1.7 aus Großbritannien, um einige Tage vorgezogen. Laut Medienberichten ist nun klar: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird trotzdem weiter verschärft. 

So soll in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gelten, heißt es im Beschluss der Konferenz, die der PZ vorliegt. Der Grund dafür ist die Sorge um eine weitere Ausbreitung der ansteckenderen Virus-Mutationen. Bund und Länder einigten sich nun darauf, dass in Bus, Bahn und Geschäften nur noch OP-Masken, oder virenfilternde Masken wie etwa KN95- oder FFP2-Masken getragen werden dürfen. Auch in Gebetshäusern wie etwa Kirchen, Moscheen oder Synagogen soll die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Zudem wird in Situationen, »in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen« die Nutzung »medizinischer Masken angeraten«, so das Beschlusspapier. Damit ist der Gebrauch von einfachen Stoffmasken, auch Community-Masken im Personenverkehr oder in Geschäften nicht mehr zulässig.

Eine FFP2-Maskenpflicht wird jedoch für Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen eingeführt. Dort soll die ältere Bevölkerung geschützt werden. Zudem soll das Personal mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Pflegeheimen abgeschlossen sind, weiterhin mithilfe von Antigen-Schnelltests »mehrmals pro Woche« getestet werden.

Zudem soll der bereits bestehende Lockdown bis zum 14. Februar verlängert werden, so eine dpa-Mitteilung. Auch die allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen sind weiterhin gültig. Demnach dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person privat treffen. Schulen und Kitas bleiben außerdem zunächst bis zum 14. Februar geschlossen. Eine Notfallbetreuung werde allerdings sichergestellt. Über die Schulschließungen hatten Bund und Länder dem Vernehmen nach noch bis spät abends gestritten.

Homeoffice soll mithilfe von Verordnung geregelt werden

Bund und Länder fordern zudem Arbeitgeber auf, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Dazu soll laut Beschlusspapier das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese Maßnahme soll zunächst bis zum 15. März befristet sein. Ziel sei es das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Personenverkehr auf ein Drittel der regulär zulässigen Fahrgastzahlen zu reduzieren, heißt es in dem Papier. Betriebe sind zudem aufgefordert, Arbeitnehmer mit medizinischen Masken auszustatten, falls die Präsenz erforderlich ist. Wenn Personen auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder Abstände arbeiten müssen, ist es weiter erforderlich, Arbeitnehmer mit FFP2 oder KN95-Masken zu versorgen. Darauf einigten sich am späten Dienstagabend Bund und Länder. 

Laut Beschluss sollen die beschriebenen Maßnahmen weiterhin dazu beitragen, dass die 7-Tage-Inzidenz wieder auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinkt. Regionale oder lokale Maßnahmen können weiterhin getroffen werden. Allerdings wird es laut Beschlusspapier keine bundesweiten Ausgangsbeschränkungen oder -sperren geben. Alle bisher getroffenen Beschlüsse von Bund und Ländern werden zunächst befristet um zwei Wochen, bis zum 14. Februar, verlängert. Dass dies nötig sein würde, hatten viele Experten bereits vorausgesagt. Unter anderem stellte auch der Pharmazie Professor Thorsten Lehr entsprechende Berechnungen an

Überführung in Landes-Verordnungen

Die Bundesländer müssen die am Dienstag beschlossenen Maßnahmen noch in ihre jeweiligen Corona-Verordnungen auf Landesebene überführen. Ab wann und in welcher Form die Maskenpflicht in den jeweiligen Ländern gilt, ist demnach noch nicht geklärt.

Merkel erklärte nach den Beratungen: »Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen.« Es gehe aber um Vorsorge für das Land und die Bürger, aber auch für Wirtschaft und Arbeitswelt, die unter einem explosionsartigen Anstieg von Infektionszahlen sehr stark leiden würden, so eine dpa-Mitteilung. Sie betonte, dass bis Ende des Sommers allen ein Impfangebot gemacht werden könne. Merkel pochte zudem auf ein europäisches Vorgehen in der Krise. Um zu vermeiden, dass es Vorkehrungen zu Einreisefragen geben werde, müssten alle europäischen Staaten an einem Strang ziehen. Dies wird ebenfalls Thema beim kommenden EU-Gipfel am Donnerstag sein.

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Dieser Artikel wurde nach Abschluss der Bund-Länder-Konferenz am Dienstagabend aktualisiert.

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