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Neue Versorgungsleitlinie
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Update zur unipolaren Depression

Vor Kurzem ist eine neue nationale Versorgungsleitlinie zur unipolaren Depression erschienen. Sie definiert erstmals die Rolle der Apotheker bei der Versorgung und enthält neue Empfehlungen zum Einsatz von Antidepressiva und digitalen Gesundheitsanwendungen. Ein Update.
AutorKatja Renner
Datum 23.02.2023  11:00 Uhr

Diagnose der unipolaren Depression

Bei Verdacht auf eine Depression sieht die Leitlinie zunächst eine ärztliche Befunderhebung vor, bei der Haupt- und Nebensymptome erfasst sowie der Schweregrad und Aspekte zum Verlauf der Erkrankung bestimmt werden sollen.

Für die Diagnose einer depressiven Episode müssen gemäß ICD-11 (International Classification of Diseases) mindestens fünf Symptome vorliegen; nach ICD-10 waren es nur vier. Mindestens eines der Symptome muss dem affektiven Cluster angehören. Dazu zählen eine gedrückte, depressive Stimmung sowie Interessenverlust und Freudlosigkeit. Weitere Symptome, etwa aus dem kognitiven Cluster, sind eine verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit, ein reduziertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen, Gefühle von Schuld, Wert- und Hoffnungslosigkeit sowie suizidale Gedanken. Symptome des neurovegetativen Clusters umfassen Schlafstörungen, einen signifikant verminderten oder erhöhten Appetit, psychomotorische Unruhe oder Verlangsamung sowie Antriebsmangel und erhöhte Ermüdbarkeit.

Die Einstufung der Episodenschwere in leicht, mittelgradig oder schwer erfolgt – anders als in der ICD-10 – nicht allein anhand der Summe der Symptome, sondern berücksichtigt darüber hinaus auch deren Intensität sowie den Grad der Funktionseinschränkung.

In die Diagnose sollen darüber hinaus auch die Kriterien der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) einbezogen werden. Dabei geht es um die Berücksichtigung von funktionalen Beeinträchtigungen, psychosozialen Folgen und Teilhabeeinschränkungen des Betroffenen beispielsweise im Arbeitsleben sowie deren Einfluss auf die psychische Gesundheit. Die Autorinnen und Autoren der Leitlinie erachten diese Kriterien als in der Versorgungspraxis bisher zu wenig berücksichtigt, obwohl sie grundlegend für zielgerichtete rehabilitatorische Maßnahmen zum Wiedereinstieg in das Arbeits- und Sozialleben sind.

Für die weitere Therapieentscheidung ist es außerdem wichtig, zu evaluieren, ob es sich um eine akute, rezidivierende – also wiederkehrende – oder chronische unipolare Depression handelt. Typischerweise verlaufen Depressionen episodisch, das heißt, die Krankheitsphasen sind zeitlich begrenzt. Eine depressive Episode kann vollständig oder unvollständig remittieren. Bei unvollständiger Remission bleibt eine Residualsymptomatik bestehen, die das Risiko für ein Rezidiv erhöht. Etwa 10 bis 15 Prozent der Betroffenen erleiden eine Chronifizierung der Erkrankung. Dabei hält eine depressive Episode länger als zwei Jahre ohne Besserung beziehungsweise Remission an. Akute Episoden sollten frühzeitig erkannt und behandelt werden, um einer späteren Chronifizierung vorzubeugen.

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