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Neue Versorgungsleitlinie
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Update zur unipolaren Depression

Vor Kurzem ist eine neue nationale Versorgungsleitlinie zur unipolaren Depression erschienen. Sie definiert erstmals die Rolle der Apotheker bei der Versorgung und enthält neue Empfehlungen zum Einsatz von Antidepressiva und digitalen Gesundheitsanwendungen. Ein Update.
AutorKatja Renner
Datum 23.02.2023  11:00 Uhr

Welches Antidepressivum für wen?

Die Leitlinie gewichtet die verfügbaren Antidepressiva nicht in ihrer therapeutischen Wirksamkeit. Vielmehr soll die Auswahl des Antidepressivums individuell anhand des Sicherheits- und Interaktionsprofils, der Präferenz des Patienten, der Erfahrung des Behandelnden, möglicher Komorbiditäten, der Handhabbarkeit und den Vorerfahrungen des Patienten erfolgen.

Die Entscheidung für oder gegen einen Arzneistoff soll gemeinsam mit dem Patienten getroffen werden. Dazu müssen ihm die Vor- und Nachteile des jeweiligen Antidepressivums sowie Wechselwirkungen mit der sonstigen Medikation und mögliche Nebenwirkungen bekannt sein. Nur so kann er die Entscheidung mittragen. Zur Information des Patienten können folgende laienverständliche Patientenblätter der NVL nützlich sein:

  • Antidepressiva – Was sollte ich wissen?
  • Antidepressiva – Was tun, wenn ein Antidepressivum nicht wirkt?
  • Antidepressiva – Was ist beim Absetzen zu beachten?
  • Antidepressiva – Hilft ein genetischer Test das richtige Mittel zu finden?
  • Psychotherapie und Antidepressiva: Was sind Vor- und Nachteile?

Die Dosis des ausgewählten Antidepressivums wird zügig bis zur angestrebten Zieldosis eintitriert. Eine Ausnahme sind geriatrische Patienten: Hier sollte langsamer eindosiert und mögliche Nebenwirkungen gründlich überwacht werden. Üblicherweise sollte drei bis vier Wochen nach Erreichen der Zieldosis ein Wirkungseintritt spürbar sein.

Bei Ansprechen soll die Behandlung in gleicher Dosierung über sechs bis zwölf Monate über die Remission des depressiven Beschwerdebildes hinaus fortgeführt werden. Danach soll das Medikament langsam über zwei bis drei Monate ausgeschlichen werden, sofern nicht die Notwendigkeit für eine Rezidivprophylaxe besteht. Wird ein Absetzen eingeleitet, sollte der Patient auf mögliche Absetzphänomene hingewiesen werden. Parallel zur medikamentösen Erhaltungstherapie oder Rezidivprophylaxe kann eine Psychotherapie stattfinden.

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