Blutspenden sind für die medizinische Versorgung unverzichtbar, weshalb jede Spende zählt. Umso wichtiger sind eine sorgfältige Spenderauswahl und die Frage, ob eine Blutspende unter Arzneimitteltherapie möglich ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Einnahme von Medikamenten eine Blutspende nicht automatisch ausschließt. Entscheidend ist vielmehr, welches Medikament aus welchem Grund eingenommen wird und wie lange die letzte Einnahme zurückliegt. Weiterhin kann es sein, dass nicht das eingenommene Medikament zu einem Ausschluss von der Blutspende führt, sondern die zugrunde liegende Krankheit oder Infektion (26).
Mittels Apherese können gezielt Blutbestandteile wie Plasma oder Thrombozyten gewonnen werden, während die übrigen Blutbestandteile zum Spender zurückfließen. / © Getty Images/alf255
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass nur ein Teil der Blutspende eingesetzt werden kann, zum Beispiel zur Gewinnung eines Erythrozytenkonzentrats, oder dass das Spenderblut für bestimmte Anwendungszwecke ausgeschlossen wird. Plasma zur Fraktionierung kann immer gewonnen werden – außer bei Einnahme teratogener Substanzen –, um daraus Immunglobuline oder andere Plasmaderivate herzustellen.
Anlaufstellen für die Frage, ob unter Medikamenteneinnahme gespendet werden kann, sind in erster Linie die Blutspendezentren. Es besteht die Möglichkeit, sich vorab über seine persönliche Spendefähigkeit zu informieren – zum Beispiel mittels OnlineFormularen, Telefonhotlines oder dem Spende-Check des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK). Über die Spendefähigkeit entscheidet jedoch abschließend der Arzt vor Ort am Tag der Blutspende. Hierbei können Datenbanken hilfreich sein, die Arzneimittel kategorisieren und bewerten.
Arzneimittel, die der Blutspender einnimmt, können die Qualität des Blutprodukts beeinträchtigen oder beim Empfänger unerwünschte Arzneimittelwirkungen hervorrufen.
In der Richtlinie Hämotherapie von PEI und Bundesärztekammer wird beschrieben, dass die Rückstellung von der Blutspende »nach Medikamenteneinnahme in Abhängigkeit von der Pharmakokinetik und der Indikation des angewendeten Medikaments« erfolgen muss (9). Rückstellung von der Blutspende bedeutet, dass eine Person vorübergehend oder dauerhaft nicht Blut spenden darf.
Eine Arzneimitteleinnahme kann manchmal dazu führen, dass das gewonnene Blut nur für bestimmte Zwecke genutzt werden kann, etwa zur Herstellung eines Erythrozytenkonzentrats. / © Getty Images/anusorn nakdee
Grundsätzlich gibt es mehrere Herangehensweisen an dieses Thema, wobei jeder Blutspendedienst die Klassifizierung von Arzneimitteln im Hinblick auf ihre Relevanz für die Blutspende nach eigenen Anweisungen vornehmen kann. Nachfolgend wird exemplarisch das Konzept der Blutspendedatenbank DonMedBase erörtert, die verschiedene Blutspendedienste seit 2008 verwenden. Sie ist nicht öffentlich zugänglich.
Um eine Gefährdung des Empfängers von Blutprodukten zu minimieren, wurde 2005 ein Sperrfristenkonzept zur Beurteilung von Spendern unter Arzneimitteltherapie erarbeitet. Ziel war es, eine Datenbank zu erstellen, die fundierte Rückstellungszeiträume definiert und am Spendeort einfach anzuwenden ist.
Dieses Konzept wurde 2008 in einer Publikation in der Fachzeitschrift »Transfusion Medicine and Hemotherapy« (DOI: 10.1159/000203355) genauer beschrieben und bildete die Grundlage für die Blutspendedatenbank DonMedBase, die im Laufe der Jahre an die aktuellen Anforderungen angepasst wurde (27).
In der Datenbank werden Arzneimittel hinsichtlich ihrer pharmakodynamischen und pharmakokinetischen Eigenschaften beurteilt und Rückstellungszeiträume festgelegt – in Abhängigkeit von dem Plasmagehalt des herzustellenden Blutproduktes.