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Blutprodukte
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Unverzichtbar, aber knapp

Blut und Blutprodukte sind lebenswichtige Arzneimittel – und zugleich nur begrenzt verfügbar, denn sie lassen sich nicht künstlich herstellen. Wie sie gewonnen werden, welchen Stellenwert sie in Offizin und Krankenhaus­apotheke haben und wann Menschen trotz Arzneimitteltherapie Blut spenden dürfen.
AutorKontaktNatascha Karl
AutorKontaktLena Kober
Datum 03.09.2026  09:00 Uhr

Meldungen von nahezu aufgebrauchten Blutreserven sind ein wiederkehrendes Problem, das sich unmittelbar auf die Versorgung von Patienten auswirkt. Bis heute ist es nicht möglich, Blutbestandteile künstlich herzustellen, weshalb jede Spende wichtig und eine sorgfältige Spenderauswahl umso entscheidender ist.

Blutprodukte gelten als Arzneimittel und haben in der Offizin eine besondere Bedeutung. Ebenso relevant ist die Blutspende unter Arzneimitteltherapie – und wie eine Langzeittherapie nicht zum Blutspendeausschluss führt.

Aufbau und Bestandteile des Blutes

Der menschliche Körper besitzt circa viereinhalb bis fünfeinhalb Liter Blut. Es besteht zu etwa 55 Prozent aus Blutplasma und zu 45 Prozent aus festen zellulären Bestandteilen. Blutplasma besteht zu 90 Prozent aus Wasser, außerdem aus Proteinen, Nährstoffen, Hormonen und Salzen. Die zellulären Bestandteile lassen sich in Leukozyten, Erythrozyten und Thrombozyten unterteilen (1, 2).

Blutzellen bilden sich im Knochenmark kontinuierlich aus hämatopoetischen Stammzellen. Lymphozyten werden außer im Knochenmark auch im lymphatischen Gewebe gebildet (3).

Blut kann in verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Für die Blutspende ist vor allem das AB0- und Rhesus-System von Bedeutung. Die Erythrozyten weisen spezifische Antigene auf ihrer Oberfläche auf, woraus sich die Einteilung in die Blutgruppen A, B, 0 und AB ergibt. Im Blutplasma befinden sich spezifische Antikörper (Tabelle 1).

Blutgruppe Antigene Antikörper
A A B
B B A
O keine A und B
AB A und B keine
Tabelle 1: Übersicht Blutgruppen

Je nachdem, ob Erythrozyten das wichtigste Rhesus-Antigen (Antigen D) auf ihrer Oberfläche tragen oder nicht, wird das Blut in Rhesus-positiv beziehungsweise Rhesus-negativ eingeteilt. Für die Blutspende ist es wichtig, die Blutgruppe und den Rhesus-Faktor zu kennen, denn nicht jeder Patient darf jedes Blut erhalten (Tabelle 2). Menschen mit Blutgruppe 0 gelten als Universalspender. Ihr Blut wird oft für Notfälle eingesetzt (4).

Empfänger-Blutgruppe Spender-Blutgruppe 0 Spender-Blutgruppe A Spender-Blutgruppe B Spender-Blutgruppe AB
O X
A X X
B X X
AB X X X X
Tabelle 2: Empfänger und Spender nach Blutgruppe

Definition und Gewinnung von Blutprodukten

Blutprodukte umfassen aus mensch­lichem Blut gewonnene Blutkomponenten zur Transfusion, aus humanem Plasma gewonnene Blutbestandteile sowie biotechnologisch hergestellte Analoga (5). Nach §4 des Arzneimittelgesetzes zählen Blutzubereitungen zu den Arzneimitteln. Sie können grob unterteilt werden in

  • Standardblutprodukte (Erythrozyten- oder Thrombozytenkonzentrate, gefrorenes Frischplasma),
  • Spezialpräparate (bestrahlte Blutprodukte) und
  • Plasmaderivate.

Plasmaderivate werden aus menschlichem Blutplasma hergestellt und enthalten nur bestimmte Plasmabestandteile. Hierzu zählen Albumine, Gerinnungsfaktoren und -inhibitoren sowie Fibrinkleber (»Gewebekleber«) und Immunglobuline (6, 7).

Diese unterschiedlichen Blutprodukte können durch Vollblut-, Plasma- oder Thrombozytenspenden gewonnen werden (Tabelle 3). Bei einer Vollblutspende wird circa ein halber Liter Blut entnommen, in ein Beutelsystem geleitet, danach zentrifugiert und anschließend in seine Hauptbestandteile aufgetrennt. Dieses Verfahren wird als Vollblutfraktionierung bezeichnet (8).

Blutprodukt Gewinnung Indikation* Daraus gewonnene Arzneimittel**
Standardpräparate
Erythrozytenkonzentrat (EK) Vollblutspende akute Blutverluste, Anämie Erythrozytenkonzentrat (UKB) – Universitätsklinikum Bonn
Gefrorenes Frischplasma (GFP) Vollblutspende nach Fraktionierung oder Plasmapherese kurzfristige, globale Substitution aller Gerinnungs­faktoren und
-inhibitoren
Apherese Frischplasma Nord-Ost – DRK Blutspendedienst Nord-Ost GmbH
Thrombozytenkonzentrat (TK) Vollblutspende nach Fraktionierung oder Thrombozytapherese Thrombozytopenie, primäre oder sekundäre Knochen­arkinsuffizien Apherese Thrombozytenkonzentrat (KA) – Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Spezialpräparate
Bestrahlte Blutprodukte mit ionisierender Strahlung behandelte Blutprodukte Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom, Frühgeborene, Patienten mit Stammzell- oder Knochenmarktrans-plantation Bestrahltes Erythrozytenkonzentrat (KA) – Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Plasmaderivate
Albumine Vollblutspenden nach Fraktionierung oder Plasmapherese
Das gewonnene Plasma wird zu Plasmapools (aus circa 10.000 Einzelspenden) zusammengeführt. Daraus werden die für das jeweilige Plasmaderivat benötigten Proteine isoliert und aufgereinigt.
Stabilisierung des Kreislaufvolumens bei nachgewiesenem Volumenmangel (12) Alburex® 5 von CSL Behring GmbH
HUMAN ALBUMIN® 50 g/l Baxalta von Takeda GmbH
Gerinnungsfaktoren Vollblutspenden nach Fraktionierung oder Plasmapherese
Das gewonnene Plasma wird zu Plasmapools (aus circa 10.000 Einzelspenden) zusammengeführt. Daraus werden die für das jeweilige Plasmaderivat benötigten Proteine isoliert und aufgereinigt.
Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel) (13)
Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) (14)
OCTANATE® 250 von Octapharma GmbH
AlphaNine® 500 von Grifols Deutschland GmbH
Gerinnungsinhibitoren Vollblutspenden nach Fraktionierung oder Plasmapherese
Das gewonnene Plasma wird zu Plasmapools (aus circa 10.000 Einzelspenden) zusammengeführt. Daraus werden die für das jeweilige Plasmaderivat benötigten Proteine isoliert und aufgereinigt.
angeborener oder erworbener Mangel an Antithrombin (15)
C1-Esterase-Inhibitor-Mangel (16)
Anbinex® 500 von Grifols Deutschland GmbH
Berinert® 2000 von CSL Behring GmbH
Fibrinkleber (»Gewebekleber«) Vollblutspenden nach Fraktionierung oder Plasmapherese
Das gewonnene Plasma wird zu Plasmapools (aus circa 10.000 Einzelspenden) zusammengeführt. Daraus werden die für das jeweilige Plasmaderivat benötigten Proteine isoliert und aufgereinigt.
Fixierung von subkutanem Gewebe, zum Beispiel in plastischer oder Verbrennungschirurgie (17) ARTISS® von Baxter Deutschland GmbH
Immunglobulinpräparate Vollblutspenden nach Fraktionierung oder Plasmapherese
Das gewonnene Plasma wird zu Plasmapools (aus circa 10.000 Einzelspenden) zusammengeführt. Daraus werden die für das jeweilige Plasmaderivat benötigten Proteine isoliert und aufgereinigt.
Immundefekterkrankungen Cutaquig® von Octapharma GmbH
Cytotect CP® Biotest von Biotest Pharma GmbH
Tabelle 3: Übersicht der verschiedenen Blutprodukte (5, 7, 10, 11). *Hier sind nur die gängigsten Indikationen aufgeführt. **Hier sind nur einige Beispielpräparate namentlich genannt.

Blutplasma wird durch Plasmapherese gewonnen. Dabei trennt ein Plasmapherese-System die Plasmafraktion extrakorporal vom restlichen Blut ab. Das Verfahren beruht ebenfalls auf dem Prinzip der Zentrifugation. Die Blutzellen erhält der Spender wieder zurück (8).

Das gleiche Prinzip findet auch bei der Thrombozytenspende mittels Thrombozytapherese Anwendung. Die Menge der zu entnehmenden Thrombozyten richtet sich nach dem jeweiligen Ausgangswert des Spenders, darf jedoch 8×1011 Thrombozyten nicht überschreiten (8, 9).

Rechtliches und Regulatorisches

Bisher gibt auf europäischer Ebene die EU-Blutrichtlinie (RL 2002/98/EG) den rechtlichen Rahmen für Blutprodukte vor. Sie legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards fest für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen (18).

Ab 2027 wird diese durch die EU-SoHO-Verordnung abgelöst werden. SoHO steht für Substances of Human Origin und meint jede Substanz, die aus dem menschlichen Körper gewonnen wird, sowie Präparate, die aus deren Verarbeitung entstehen, etwa Blut und Blutbestandteile, Stamm­zellen, Gewebe, Ei- und Spermienzellen, Muttermilch für fremde Kinder und Mikrobiota aus dem Darm (19). Die neue Verordnung soll einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen schaffen, um so Spendende und Empfangende noch besser zu schützen (20).

Auf nationaler Ebene gilt das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens, kurz TFG (21). Es regelt unter anderem Anforderungen an die Spendeeinrichtungen, Spenderauswahl, Dokumentation, Rückverfolgung und das Meldewesen. Aus letzterer Regelung geht das deutsche Hämophilieregister (DHR) hervor, das beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) angesiedelt ist (22). Weiterhin geht aus §12a des TFG die Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer hervor, die das TFG um die fachlichen Einzelheiten ergänzt (9).

Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit

Für Blutprodukte gelten sehr hohe Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Diese werden unter anderem durch eine sorgfältige Auswahl der Spender, umfassende Laboruntersuchungen der Spenden, kontinuierliche Qualitätskontrollen sowie Maßnahmen zur Pathogenreduktion sichergestellt. Auch festgelegte Vorgaben zur Haltbarkeit, sachgerechten Lagerung und zum Transport tragen dazu bei (9). Die entsprechenden Qualitätskontrollen für die jeweiligen Blutprodukte sind in der Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer detailliert aufgeführt.

Hinsichtlich klinischer Prüfungen, Zulassung, Herstellung und Abgabe unterliegen Blutzubereitungen den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG). Das Zulassungsverfahren für Blutprodukte erfolgt beim PEI als zuständiger Bundesoberbehörde (23).

Besonderheiten in Offizin und Klinikapotheke

Blutprodukte sind nicht nur im Krankenhaus relevant, sondern werden auch in der Offizin abgegeben. Während Krankenhausapotheken oft die verschiedensten Blutprodukte beschaffen, lagern und verteilen, um das gesamte Krankenhaus zu versorgen, hat in der Offizin vor allem die Abgabe von Hämophilieprodukten Bedeutung.

Die Apothekenbetriebsordnung regelt hierbei die Dokumentation des Erwerbs und der Abgabe von Blut­produkten (§ 17 Absatz 6a).

Folgende Informationen muss das Apothekenteam bei Erwerb und Abgabe dokumentieren:

  • Bezeichnung des Arzneimittels,
  • Chargennummer,
  • Datum des Erwerbs und der Abgabe,
  • Name und Anschrift des verschreibenden Arztes,
  • Name und Anschrift des Lieferanten,
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten; falls eine Arztpraxis beliefert wird, sind stattdessen Name und Anschrift des verschreibenden Arztes anzugeben.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 1. September 2020 änderte sich die Versorgung von Hämophiliepatienten mit entsprechenden Arzneimitteln.

Bis dahin erfolgte die Belieferung mit Hämophiliepräparaten vor allem über die Hämophiliezentren. Seit dem 1. September 2020 dürfen diese Arzneimittel dagegen ausschließlich über die Offizin abgegeben werden. Damit gingen auch Änderungen bei den Dokumentationspflichten einher.

Seitdem muss das Apothekenteam in der Offizin dem verschreibenden Arzt folgende Informationen übermitteln:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten,
  • Arzneimittelbezeichnung,
  • Chargenbezeichnung,
  • Menge des Arzneimittels sowie
  • Datum der Abgabe.

Die Aufbewahrungsfrist dieser Dokumentation liegt nach §22 Absatz 4 ApoBetrO bei 30 Jahren (24, 25). Außerdem muss die Offizin die Abgabe auch an das zuständige Hämophiliezentrum melden.

Die Abgabe von Hämophiliepräparaten bedeutet auch, die Patienten fachgerecht zu beraten. Da es sich um Kühlartikel handelt, muss die Kühlkette gewährleistet werden. Darüber hinaus ist die Beratung zur Handhabung und Applikation des Arzneimittels von großer Bedeutung – auch wenn initial der verschreibende Arzt zum Umgang mit dem Arzneimittel berät.

Das Apothekenteam steht zudem für Fragen zur Verfügung, beispielsweise hinsichtlich Interaktionen, oder erinnert Patienten an die ordnungsgemäße Dokumentation, zum Beispiel in einem Substitutionstagebuch. Hierbei hält der Patient zum Beispiel die Applikationsmenge, die Anzahl der Blutungen und Informationen zum Arzneimittel fest.

Blutspenden unter Arzneimitteltherapie

Blutspenden sind für die medizinische Versorgung unverzichtbar, weshalb jede Spende zählt. Umso wichtiger sind eine sorgfältige Spenderauswahl und die Frage, ob eine Blutspende unter Arzneimitteltherapie möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass die Einnahme von Medikamenten eine Blutspende nicht automatisch ausschließt. Entscheidend ist vielmehr, welches Medikament aus welchem Grund eingenommen wird und wie lange die letzte Einnahme zurückliegt. Weiterhin kann es sein, dass nicht das eingenommene Medikament zu einem Ausschluss von der Blutspende führt, sondern die zugrunde liegende Krankheit oder Infektion (26).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass nur ein Teil der Blutspende eingesetzt werden kann, zum Beispiel zur Gewinnung eines Erythrozytenkonzentrats, oder dass das Spenderblut für bestimmte Anwendungszwecke ausgeschlossen wird. Plasma zur Fraktionierung kann immer gewonnen werden – außer bei Einnahme teratogener Substanzen –, um daraus Immunglobuline oder andere Plasmaderivate herzustellen.

Anlaufstellen für die Frage, ob unter Medikamenteneinnahme gespendet werden kann, sind in erster Linie die Blutspendezentren. Es besteht die Möglichkeit, sich vorab über seine persönliche Spendefähigkeit zu informieren – zum Beispiel mittels Online­Formularen, Telefonhotlines oder dem Spende-Check des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK). Über die Spendefähigkeit entscheidet jedoch abschließend der Arzt vor Ort am Tag der Blutspende. Hierbei können Datenbanken hilfreich sein, die Arzneimittel kategorisieren und bewerten.

Aufbau einer Blutspendedatenbank

Arzneimittel, die der Blutspender einnimmt, können die Qualität des Blutprodukts beeinträchtigen oder beim Empfänger unerwünschte Arzneimittelwirkungen hervorrufen.

In der Richtlinie Hämotherapie von PEI und Bundesärztekammer wird beschrieben, dass die Rückstellung von der Blutspende »nach Medikamenteneinnahme in Abhängigkeit von der Pharmakokinetik und der Indikation des angewendeten Medikaments« erfolgen muss (9). Rückstellung von der Blutspende bedeutet, dass eine Person vorübergehend oder dauerhaft nicht Blut spenden darf.

Grundsätzlich gibt es mehrere Herangehensweisen an dieses Thema, wobei jeder Blutspendedienst die Klassifizierung von Arzneimitteln im Hinblick auf ihre Relevanz für die Blutspende nach eigenen Anweisungen vornehmen kann. Nachfolgend wird exemplarisch das Konzept der Blutspendedatenbank DonMedBase erörtert, die verschiedene Blutspendedienste seit 2008 verwenden. Sie ist nicht öffentlich zugänglich.

Um eine Gefährdung des Empfängers von Blutprodukten zu minimieren, wurde 2005 ein Sperrfristenkonzept zur Beurteilung von Spendern unter Arzneimitteltherapie erarbeitet. Ziel war es, eine Datenbank zu erstellen, die fundierte Rückstellungszeiträume definiert und am Spendeort einfach anzuwenden ist.

Dieses Konzept wurde 2008 in einer Publikation in der Fachzeitschrift »Trans­fusion Medicine and Hemotherapy« (DOI: 10.1159/000203355) genauer beschrieben und bildete die Grundlage für die Blutspendedatenbank DonMedBase, die im Laufe der Jahre an die aktuellen Anforderungen angepasst wurde (27).

In der Datenbank werden Arzneimittel hinsichtlich ihrer pharmakodynamischen und pharmakokinetischen Eigenschaften beurteilt und Rückstellungszeiträume festgelegt – in Abhängigkeit von dem Plasmagehalt des herzustellenden Blutproduktes.

Unterteilung in sechs Arzneimittelklassen

Für die Beurteilung eines Blutspenders unter Arzneimitteleinnahme und der daraus resultierenden Rückstellungszeiträume sind drei Faktoren entscheidend:

  1. pharmakologische Eigenschaften des Arzneistoffs,
  2. Wirkstoffkonzentration im Plasma des Spenders zum Zeitpunkt der Blutspende sowie
  3. Art und Verwendung des gewonnenen Blutproduktes.

Die pharmakologischen Eigenschaften werden in der Blutspendedatenbank in sechs Klassen unterteilt (Tabelle 4):

  • Klasse I: Arzneistoffe mit einer dosisabhängigen Pharmakodynamik
  • Klasse II: zytotoxische Substanzen, bei denen die (schädigende) Wirkung nicht dosisabhängig erfolgt
  • Klasse III: Arzneistoffe ohne relevante Pharmakodynamik beziehungsweise zur Substitution von physiologischen Stoffen,
  • Klasse IV: irreversible Thrombozytenaggregationshemmer
  • Klasse V: reversible Thrombozytenaggregationshemmer
  • Ausnahmen: zum Beispiel teratogene sowie embryo- oder fetotoxische Substanzen mit speziellen Vorgaben hinsichtlich einer Blutspende

Die Arzneistoffkonzentration im Plasma des Spenders hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zwei Parameter sind dabei besonders bedeutend: die Zeit bis zum Erreichen der maximalen Wirkstoffkonzentration im Blutplasma (tmax) und die Eliminationshalbwertszeit (t1/2). Dabei ist tmax von der Freisetzung und Resorption abhängig, während t1/2 durch die Verteilung des Arzneistoffs im Organismus, den Metabolismus (pharmakologisch aktive Metabolite werden berücksichtigt) und die Ausscheidung bestimmt wird. Da sich Arzneistoffe überwiegend im Blutplasma befinden, ist der Plasmaanteil des jeweiligen Blutprodukts von entscheidender Bedeutung.

Blutprodukte lassen sich anhand des enthaltenen Einzelspenderplasmavolumens in zwei Kategorien einteilen. Zur ersten Kategorie zählen Blutprodukte mit ≤ 50 ml Einzelspenderplasma pro Einheit. Hierzu gehören Erythrozytenkonzentrate sowie Thrombozytenkonzentrate in Additivlösung und fraktioniertes Industrieplasma zur Herstellung von Plasmaderivaten, beispielsweise Immunglobulinpräparaten oder Fibrinklebern.

Die zweite Kategorie umfasst Blutprodukte mit >50 ml Einzelspenderplasma pro Einheit. Dazu zählen Thrombozytenkonzentrate in Plasma und gefrorenes Frischplasma.

Berechnung der Rückstellungszeiträume

Die Rückstellungszeiträume für Arzneistoffe der Klasse I berechnen sich aus tmax plus fünf Eliminationshalbwertszeiten. Nach diesem Zeitraum sind rund 97 Prozent des Wirkstoffs eliminiert. Klinisch relevante Effekte sind durch die verbleibenden 3 Prozent nicht zu erwarten, sodass das gewonnene Blutprodukt als sicher angesehen werden kann.

Die resultierende Wirkstoffkonzentration im Plasma des Empfängers hängt zusätzlich von der Verdünnung im Blutplasma des Organismus ab. Unter der Annahme eines durchschnittlichen Plasmavolumens von 2500 ml bei Erwachsenen ergibt sich bei der Gabe eines Blutproduktes mit ≤50 ml Einzelspenderplasma pro Einheit eine 50­fache Verdünnung. Im Worst-Case-Szenario, wenn die Spende zum Zeitpunkt von tmax erfolgt, beträgt die Arzneistoffkonzentration beim Empfänger etwa 2 Prozent (unter der Annahme einer Blutplasmamenge von mehr als 1670 ml). Die Sicherheits­grenze von 3 Prozent wird damit unterschritten. Spender, die Arzneimittel der Klasse I einnehmen, können daher Blutprodukte mit bis zu 50 ml Einzelspenderplasma für erwachsene Empfänger ohne Rückstellung spenden.

Für Blutprodukte mit >50 ml Einzelspenderplasma ist hingegen eine Sperrfrist von tmax plus fünf t1/2 notwendig, um die 3-Prozent-Schwelle beim Empfänger zu unterschreiten. Dies gilt ebenfalls für teratogene, fetotoxische und embryotoxische Sub­stanzen. Gibt es abweichende Angaben in der jeweiligen Fachinformation, gelten diese.

Bei den Thrombozytenkonzentraten muss unterschieden werden, ob die aufkonzentrierten Thrombozyten bei der Herstellung des Endprodukts mit Spenderplasma oder Additivlösung verdünnt wurden. Bei Verdünnung mit Spenderplasma ist eine Rückstellung erforderlich, da das Blutprodukt verhältnismäßig viel Spenderplasma enthält. Erfolgt die Verdünnung mit einer Additivlösung, entfällt die Sperrfrist. Die Verdünnung wird je nach Blutspendedienst unterschiedlich gehandhabt.

Auch die Unterscheidung zwischen Therapieplasma und Plasma zur Fraktionierung/Industrieplasma ist relevant. Therapieplasma wird zur Transfusion verwendet, weshalb hier die Sperrfristen von Bedeutung sind. Im Gegensatz dazu wird Plasma zur Fraktionierung industriell weiterverarbeitet, beispielsweise zur Gewinnung von Immunglobulinen. Da hierbei nur Bestandteile des Plasmas genutzt werden, können nahezu alle Spender zugelassen werden und es muss kein Plasma verworfen werden.

Die Bewertung der Arzneistoffe der Klasse II basiert weniger auf Verdünnungsberechnungen als auf der Gesamtdosis der Substanz. Ein Sicherheitspuffer von tmax plus 24 t1/2 gilt als unbedenklich. Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, den Spender aufgrund seiner Erkrankung grundsätzlich von der Spende auszuschließen.

Arzneistoffe der Klasse III erfordern keine Sperrfristen und bedürfen daher keiner Bewertung.

Arzneistoffe der Klasse IV hemmen die Thrombozytenaggregation irreversibel, weshalb die Neubildung der Thrombozyten abgewartet werden muss. Für Thrombozytenkonzentrate ergibt sich daraus eine Rückstellungsfrist von zehn Tagen.

Sperrfristen für Arzneistoffe der Klasse V werden analog zu Klasse I berechnet, wobei die Sperrfristen hier auch für Thrombozytenkonzentrate gelten.

Fazit

Blutprodukte spielen in der Offizin eine gesonderte Rolle und erfordern hohen organisatorischen und regulatorischen Aufwand. Die Apotheke ist ein wichtiger und sicherer Ansprechpartner, um die Patienten optimal zu versorgen.

Ebenfalls gewinnt die Blutspende unter Arzneimitteltherapie immer mehr an Bedeutung. Die stetig wachsende Polymedikation führt dazu, dass die Möglichkeit zum Blutspenden immer schwieriger wird. Umso entscheidender ist es daher, die Spender sorgfältig und auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen auszuwählen.

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