Tipps und Tricks für Geriatrie-Patienten |
Ob dieser Tropfen wohl ins Auge geht? / Foto: Adobe Stock/Bonsales
Altern geht in der Regel mit mehr oder weniger ausgeprägten Einschränkungen einher. Gebrechlichkeit (Frailty, Kasten) wird primär über eine Abnahme der physischen Leistungsfähigkeit definiert. Hinzu kommen meist auch Einschränkungen des Sehens, Hörens, Riechens, Schmeckens, Fühlens und der geistigen Leistungsfähigkeit. Lassen die kognitiven Fähigkeiten stark nach, ist eine eigenverantwortliche Pharmakotherapie nicht mehr möglich und die Hilfe von Angehörigen oder Pflegediensten notwendig. Apotheker können potenzielle Probleme erkennen und Lösungen anbieten.
Da bei der Applikation von Arzneimitteln alle sensorischen Fähigkeiten – teils mehr, teils weniger – vonnöten sind, ist bei älteren Patienten zunehmend mit Einschränkungen zu rechnen. So ist beispielsweise der süße Geschmack des Trägers eines Pulverinhalats ein Zeichen dafür, dass die Inhalation (wahrscheinlich) funktioniert hat. Fehlt dieses Signal, verliert der Patient diese wichtige Rückmeldung. Ändert sich das Geschmacksempfinden, wird der Geschmack einer oralen Darreichungsform eventuell als unangenehm empfunden und die Medikation abgelehnt. Ist eine Einnahme mit dem Essen möglich, so kann ein Nahrungsmittel oder Getränk mit gutem Geschmack unmittelbar nach der Applikation empfohlen werden – unter Beachtung spezifischer Wechselwirkungen.
Ein ausreichendes Hörvermögen begleitet bei einigen Arzneiformen unmerklich den richtigen Umgang. So helfen die Klickgeräusche beim korrekten Einstellen eines Insulinpens; das rasselnde Geräusch der rotierenden Hartkapsel im Pulverinhalator signalisiert einen ausreichenden Atemstrom beim Inhalieren.
Foto: Adobe Stock/Paul Maguire
Von Gebrechlichkeit (Frailty) kann ausgegangen werden, wenn mindestens drei der fünf nachfolgenden Leitsymptome zutreffen:
Treffen nur ein oder zwei Kriterien zu, spricht man von sogenannter Prefrailty.
Ein Mindestmaß an Sehfähigkeit ist praktisch ein Muss bei der Applikation nahezu aller Arzneimittel. Dabei beginnen die Herausforderungen schon beim Öffnen von Originalitätsverschlüssen oder bei der Rekonstitution von Trockensäften und Augentropfen. Beides kann das Apothekenteam dem Patienten problemlos als Serviceleistung anbieten. Der Patienten-Info-Service bietet durch Beipackzettel in Großdruck sowie Links zu Internetseiten mit einer Inversdarstellung des Textes eine hervorragende Hilfe für sehbehinderte Personen. Teilweise werden die Texte sogar als Audiodateien angeboten.
Die skizzierten Einschränkungen sind häufig Folge des Alterns, aber selbstverständlich nicht auf diese Patientengruppe beschränkt. Auch der junge Rheumapatient hat motorische Einschränkungen. Sehbehinderungen sowie teilweise oder vollständige Taubheit finden sich in allen Altersgruppen und viele andere Erkrankungen lassen einen im wahrsten Sinn des Wortes alt aussehen.
Außerdem bergen verschiedene Arzneimittelgruppen noch spezifische Herausforderungen.