Damit war der Kern des Konflikts benannt: Auf der einen Seite steht die Forderung nach einem Schutz der Apotheken vor wirtschaftlichen Folgen, auf der anderen die Frage, wie ein solcher Ausgleich rechtssicher organisiert werden kann.
Als möglicher Ausweg wurde während der Diskussion zum Antrag eine Fonds-Lösung vorgeschlagen. Andreas Flöter (Apothekerkammer Nordrhein) regte an, einen gesetzlich geregelten Fonds einzurichten, in den die Anbieter kritischer TI-Dienstleistungen einzahlen. Im Schadensfall könnten betroffene Apotheken daraus pauschaliert entschädigt werden, ohne im Einzelfall vollständig nachweisen zu müssen, wer genau das Problem verursacht hat. Dr. Tilman Meys (ABDA) sah eine solche Lösung grundsätzlich als denkbar an, verwies aber auf die offene Frage der Finanzierung. Eine einfache Lösung innerhalb des bestehenden Zivilrechts sah er nicht.
Am Ende appellierte Kesselmeier an den Berufsstand, das Problem weiterzuverfolgen: »So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben.« Stattdessen entschieden die Delegierten mit deutlicher Mehrheit, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss zu verweisen. Eine konkrete Lösung für die Haftungsfrage steht damit weiterhin aus.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.