So können sich Apotheken an die Corona-Warn-App anschließen |
Auf Wunsch der getesteten Personen, müssen künftig alle Apotheken, die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen der Bürgertests anbieten wollen, die Testergebnisse an die Corona-Warn-App übermitteln. / Foto: imago images/Michael Weber
Ab dem 1. Juli 2021 gelten für Apotheken, die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen von Bürgertests anbieten, neue Regeln. So sinkt die Vergütung ab Donnerstag je Testung auf insgesamt 11,50 Euro inklusive Erstattung der Sachkosten. In diesem Honorar ist auch die Erzeugung eines digitalen Covid-19-Testzertifikats inkludiert. Zudem müssen Apotheken nun einige Unterlagen jahrelang aufbewahren. In wenigen Wochen, ab dem 1. August, gilt zudem, dass testende Apotheken sich an die Corona-Warn-App (CWA) anschließen müssen, um auf Wunsch der getesteten Person digitale Testzertifikate ausstellen und an die CWA übermitteln zu können. Nur wer an die CWA angebunden ist, kann die Testkosten auch abrechnen, so sieht es die neue Coronavirus-Testverordnung vor.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) betonte am Montag in einem Rundschreiben an seine Mitgliedsorganisationen, dass sich Apotheken rechtzeitig bemühen sollen, sich an die App anzuschließen. Die App wurde mithilfe eines Open-Source Verfahrens entwickelt, damit sind viele technische Details der Anwendung auf der Plattform Github einzusehen. Viele Programmierer hatten auf dieser Plattform bei der Entwicklung der App vor einem Jahr engagiert Rückmeldung über mögliche Fehler und Datenprobleme eingebracht.
Testende Apotheken können sich laut DAV-Information ebenfalls auf Github über eine Anbindung an die CWA informieren. So können Apotheken, die kein Testmanagement-System nutzen, sich einfach selbst an die CWA anbinden. Apotheken, die ein solches Buchungssystem nutzen, wenden sich am besten an den Anbieter dieses Systems und erfragen, inwiefern bereits eine Schnittstelle zur CWA besteht und ob diese gemeinsam mit dem Buchungssystem genutzt werden kann. Viele Anbieter bieten derzeit bereits diese Schnittstelle an, beispielsweise Probatix, No-Q oder Apotermin von Pharma4u.
Wenn die Apotheke sich selbst an das Portal der CWA anbinden will, wird die Unterzeichnung eines Nutzungsvertrags benötigt. Hier soll Kontakt mit den Entwicklern (T-Systems) über folgende E-Mail-Adresse aufgenommen werden: registrierung.labore.pandemietest(at)t-systems.com
Über diese E-Mail-Adresse können Apotheken Vertragsformulare auf Anfrage zugeschickt werden. Um erfolgreich den Nutzungsvertrag abzuschließen, werden von testenden Apotheken zudem folgende Informationen benötigt:
Nachdem Apotheken diese Informationen plus Vertragsunterlagen an T-Systems abgeschickt haben, benötigt der Entwickler wenige Arbeitstage, um einen Account für die Teststelle einzurichten. Dieser Account wird benötigt, um auf das webbasierte Portal zugreifen zu können. Und um diese Anwendung verwenden zu können, werden lediglich ein internetfähiges Endgerät und ein Internetanschluss benötigt. Der Zugang selbst erfolgt über einen Webbrowser, beispielsweise Firefox, Internet Explorer, Safari oder Chrome.
Einen von der Apotheke zu bestimmender Administrator, ein sogenannter Super User, erhält schließlich den Zugang zur Nutzerverwaltung, also den Link und die Zugangsdaten und kann die Teststelle und Nutzer einrichten. Bevor Teststellen das Portal allerdings richtig nutzen dürfen, muss eine Schulung per Videokonferenz durchgeführt werden. Diese Schulung wird als eine Art Abnahmetest durchgeführt, die zwischen 30 und 60 Minuten dauert. Der Test erfolgt in einer Testumgebung der CWA, hier dürfen keine realen personenbezogenen Daten eingegeben werden. Im Rahmen dieses Tests wird überprüft, ob die Teststelle alle Varianten beherrscht, die für die Erzeugung der digitalen Testergebnisse benötigt werden.
Nach dem erfolgreichen Test erhält die Apotheke die Zugangsdaten für die richtige Web-Anwendung, mit der Testergebnisse nun eingespeist werden können. Zudem gibt es noch ein Handbuch für die Schulung der Mitarbeiter. Innerhalb des Portals können die Daten der getesteten Personen und das jeweilige Testergebnis eingetragen werden. Hierfür wird auch die Test-ID der jeweils verwendeten Schnelltests eingetragen. Zulässig sind hier lediglich Antigen-Schnelltests, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Tests für professionelle Anwender listet.
Das untenstehende Video erklärt ausführlich die Nutzung des Schnelltests-Portals.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.