DAV bietet noch keine Lösung für digitale Test- und Genesenenzertifikate an |
Für das EU-weite Reisen sind die digitalen Covid-19-Zertifikate auch für Genesene und Getestete diesen Sommer wichtig. Apotheken können über das DAV-Portal bislang aber nur die Impfnachweise erzeugen. / Foto: imago images/Manngold
Bei der Erzeugung der digitalen Covid-19-Impfnachweise spielt das Verbändeportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) seit zwei Wochen eine große Rolle. Alle Apotheken, die hier registriert sind, können die Impfnachweise innerhalb des Portals erstellen. Seit rund einer Woche hat der Verband gegen eine Gebühr den Zugang auch für Apotheken geöffnet, die nicht Mitglied eines Apothekerverbands sind.
Allerdings soll es nicht nur digitale Impfzertifikate geben, die EU-weit anerkannt werden, sondern bald auch elektronische Nachweise für Personen, die bereits an Covid-19 erkrankt waren und jetzt genesen sind. Zudem sollen Apotheken sowie alle anderen Teststellen bald auch digitale und ebenfalls EU-weit anerkannte Covid-19-Testzertifikate ausstellen.
Nun hat der DAV in einem Rundschreiben vom heutigen Montag seine Mitgliedsorganisationen informiert, dass das Verbändeportal »voraussichtlich« weder die Erzeugung digitaler Testzertifikate noch die elektronischer Genesenennachweise ermöglichen wird. Zu den Nachweisen für Genesene schreibt der DAV lediglich, dass die Ausstellung dieser Zertifikate mit 6 Euro vergütet wird. Aber: »Das DAV-Verbändeportal wird diese Funktion voraussichtlich nicht ermöglichen. Ob und wie Apotheken solche Zertifikate ausstellen können, ist noch nicht absehbar.«
Bislang hatte der DAV bei der Nachfrage nach der Ausstellung der Genesenenzertifikate immer darauf verwiesen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) noch die technischen Voraussetzungen für die Erstellung der Test- und Genesenennachweise schaffen muss. Am Freitag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber nochmals bekräftigt, dass diese Zertifikate, zumindest für Genesene, die einmal geimpft worden sind, ab Ende Juni/Anfang Juli verfügbar sein sollen. Damit sollten die technischen Voraussetzungen des RKI in wenigen Tagen stehen.
Hier ist allerdings noch vieles offen, so etwa die Frage, ob es die digitalen Zertifikate für Genesene, die nicht zusätzlich einmal gegen Covid-19 geimpft worden sind, ebenfalls ab Anfang Juli geben wird. Fraglich ist auch, ob diese Personen nicht auch einfach über die jeweiligen Arztpraxen mit einem digitalen Code versorgt werden können, die das mindestens 28 Tage zurückliegende positive PCR-Testergebnis abgespeichert haben. Und: Ob es eine Alternative zum DAV-Portal gibt, die Apotheken nutzen können, um die Nachweise für Genesene zu erstellen, ist ebenfalls noch nicht geklärt.
Zudem sieht sich der DAV derzeit nicht in der Verantwortung eine Schnittstelle zu schaffen, um die digitalen Testzertifikate zu erstellen. Auch hier heißt es: »Das DAV-Verbändeportal wird diese Funktionalität voraussichtlich nicht ermöglichen«. Die neue Coronavirus-Testverordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt, sieht vor, dass alle Teststellen-Anbieter ab 1. August 2021 nur eine Vergütung für die Bürgertests bekommen, wenn sie die digitalen Testzertifikate über die Corona-Warn-App (CWA) anbieten. Hier sollen sich »testende Apotheken rechtzeitig um eine Registrierung bemühen«, informiert der DAV. Die Anbindung an die CWA erfolgt Open Source.
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