DAV ermöglicht Nicht-Mitgliedern Zugang zum Verbändeportal |
Um diesen QR-Code für geimpfte Personen erzeugen zu können, braucht es Anmeldedaten für das DAV-Portal. Diese sollen nun auch Nicht-LAV-Mitglieder bald erhalten können. / Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg
Bei der Erstellung von Covid-19-Impfnachweisen in der Apotheke sind bislang nur Verbandsmitglieder dabei, die in ihrem jeweiligen Landesapothekerverband Mitglied sind. Damit erhalten sie auch einen Zugang zum Portal des Dachverbands (Deutscher Apothekerverband). Denn: Die Erzeugung der Impfzertifikate für Apotheken funktioniert lediglich über das DAV-Portal, das über eine Schnittstelle mit den Servern des Robert-Koch-Instituts (RKI) verbunden ist. Damit waren Apotheken, die nicht Teil der Verbände sind, bislang bei der neuen Aufgabe außen vor.
Nach einer knappen Woche nach dem Impfnachweis-Start will der DAV nun auch Nicht-Mitgliedern einen Zugang zum Verbändeportal – und damit zur Erzeugung der digitalen Impfzertifikate – ermöglichen. In einem Informationsschreiben, das der PZ vorliegt, schreibt der Verband, dass er Nicht-LAV-Mitgliedern »einen diskriminierungsfreien Zugang zu angemessenen Konditionen zur Verfügung« stellen will. Zum Einrichten eines solchen Zugangs müsse ein Anmeldeformular ausgefüllt werden und bestimmte Unterlagen an den DAV geschickt werden, »um die nötige Sicherheitsüberprüfung durchführen zu können«, so der Verband. Zudem erhebt der DAV eine Kostengebühr für die Nutzung des Portals. Ein aufwandsbezogenes Nutzungsentgelt von einmalig 200 Euro netto müssen Nicht-Mitglieder für ihre Hauptapotheke bezahlen. 60 Euro netto werden für jede weitere Betriebsstätte fällig. Dieses Nutzungsentgelt wird auf Anforderung des DAV fällig. Außerdem müssen Nicht-Mitglieder den Nutzungsbedingungen des Portals zustimmen.
Zur Anmeldung werden dabei folgende Angaben benötigt: Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Apothekenname, Apothekenadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Zudem fordert der DAV eine Kopie der Betriebserlaubnis und einen Aktivitätsnachweis. Dies kann ein aktueller Bescheid des Nacht- und Notdienstfonds oder auch eine aktuelle Abrechnung eines Apothekenrechenzentrums sein. Die Beträge dürfen geschwärzt werden, informiert der DAV.
Das ausgefüllte Formular soll unterschrieben per E-Mail an impfzertifikat(at)mein-apothekenportal.de abgeschickt werden. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Nicht-Mitglieder einen Zugangscode per Post an die angegebene Apothekenadresse. Mit diesem Code erfolgt die Verifizierung und Anmeldung im DAV-Portal.
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